Berlin, 15. Dez – Haushalte, Gewerbe und Industrie werden ab Januar bei Strom- und Gaspreisen entlastet. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das milliardenschwere Gesetzespaket mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse. Im Gegenzug werden die derzeit hohen Erlöse von Energie-Produzenten teilweise abgeschöpft, um die Hilfen mitzufinanzieren. Parallel dazu sollen die Erneuerbaren Energien stärker gefördert werden, um den Ausbau voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu mindern. Konzerne, die jährliche Hilfen von über 50 Millionen Euro in Anspruch nehmen, dürfen keine Boni an Manager und auch keine Dividenden ausschütten. Zudem müssen sie den Standort in Deutschland und Arbeitsplätze garantieren.
Im Zuge des Ukraine-Kriegs und des Stopps russischer Gas-Lieferungen waren die Preise für den Brennstoff rasant gestiegen. Da der Strompreis dem Gaspreis folgt, kletterten auch hier die Tarife etwa auf das Doppelte. Insgesamt hat die Regierung bis zu 200 Milliarden Euro für Strom- und Gaspreisbremse sowie die Stabilisierung von Versorgern bis Frühjahr 2024 reserviert. Dem Gesetzespaket vorausgegangen war die sogenannte Dezember-Hilfe, mit der rund ein Zwölftel des Jahresverbrauchs an Gas vom Staat übernommen wird.
Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, die Bürger würden durch die Gesetze vor den massiven Preissteigerungen geschützt. „Sie sind Teil des Sicherheitsnetzes der Bundesregierung in diesen Krisenzeiten.“ Geregelt sei zudem, dass es Strom- und Gassperren wegen der Energiepreise nicht geben dürfe. „Niemand soll im Winter ohne Gas und Strom dastehen, weil er die gestiegenen Energiepreise nicht stemmen kann.“
Die Wohnungswirtschaft äußerte sich zufrieden und lobte Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung. „Es ist wichtig und richtig, dass die Entlastungen, die Wohnungsunternehmen über die Energielieferanten erhalten, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden können“, sagte Alxel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes GdW. „Das ist sowohl für Mieter als auch Vermieter eine gute und vor allem machbare Lösung.“
ERSTE ENTLASTUNG KAM SCHON FÜR DEZEMBER
Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit der Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet. Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des im Sepetember geschätzten Jahreserbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten. Zuletzt hatten sich die Ampel-Parteien auch noch auf Hilfen von bis zu 2000 Euro im Jahr für Nutzer von Holz-Pellet- und Öl-Heizungen geeinigt.
Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Eine Sonderregelung ist für den Schienenverkehr vorgesehen, der noch stärker entlastet wird. Die Deutsche Bahn etwa ist der größte Stromverbraucher in Deutschland. Auch deren Konkurrenten profitieren von den Hilfen: „Wir sind erleichtert, dass die Ampel den klimafreundlichen elektrischen Schienenverkehr mit einer spezifischen Regelung in die Strompreisbremse aufgenommen hat“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes „Die Güterbahnen“, Peter Westenberg. „Wenn die EU das Konzept billigt, sinkt das Risiko stark ab, dass die überproportionale Steigerung der Strom- gegenüber den Dieselkosten Verkehre auf die Straße zurückverlagert.“
Nach dem Bundestag befasst sich am Freitag noch abschließend der Bundesrat mit dem Gesetz. Dieses ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, Änderungen gelten daher als ausgeschlossen.
Gas- und Strompreisbremse kann greifen – Bundestag beschließt Gesetze
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
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