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EU-Risikowächter – Deutschland muss mehr gegen hohe Immobilienpreise tun

Frankfurt, 11. Feb (Reuters) – Die hochschnellenden Wohnimmobilienpreise in Deutschland und anderen europäischen Ländern rufen die EU-Risikowächter auf den Plan. An die zuständigen Ministerien in Deutschland und Österreich seien Schreiben mit Empfehlungen zur Eindämmung des Preisschubs gegangen, teilte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) am Freitag mit. Die Risikowächter hatten Deutschland 2019 und Österreich 2016 bereits Warnschreiben geschickt. Die Verwundbarkeiten seien aber nicht ausreichend adressiert worden, erklärte der ESRB. Warnungen sprach er zudem für Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Lichtenstein und die Slowakei aus.

Die Gefahren unterschieden sich von Land zu Land, teilten die Risikowächter mit. In manchen Staaten könnten diese durch Reformen im Wohnungsmarkt und in der Steuerpolitik angegangen werden. Deutschland habe zwar 2017 den rechtlichen Rahmen geschaffen, um auf Kreditnehmer bezogene Instrumente einzuführen wie etwa eine Obergrenze für die Kredithöhe bezogen auf den Immobilienwert. Keines dieser Instrumente sei aber genutzt worden. Inzwischen habe sich jedoch der Immobilienpreisschub ausgedehnt und betreffe sowohl urbane als auch ländliche Gebiete. „In der Folge weisen existierende Schätzungen auf eine hohe und steigende Überbewertung von Hauspreisen in Deutschland hin,“ warnten die Risikowächter.

Sie schlagen für Deutschland insbesondere vor, auf die Kreditnehmer zielende Maßnahmen einzuführen. Dabei haben sie vor allem die in der Immobilienfinanzierung wichtige LTV-Quote („loan to value“) im Blick. Diese gibt das Verhältnis der Kredithöhe zum Immobilienwert wieder. Je höher die Quote ausfällt umso größer ist das Risiko, dass der Kreditnehmer das Darlehen nicht bedienen kann. Die deutschen Behörden sollten zügig eine rechtlich bindende oder – falls das nicht möglich sein sollte – eine rechtlich nicht bindende Obergrenze für die LTV-Quote einführen, empfahlen die Risikowächter.

Risiko

Die Finanzaufsicht BaFin hatte im Januar Banken und Versicherer ermahnt, bei der Neukreditvergabe besonders vorsichtig zu sein. Finanzierungen mit hohem LTV sollten restriktiv behandelt werden. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, ihre Zins- und Tilgungszahlungen aufbringen zu können.

Aus Sicht des ESRB sollte die Einführung einer Obergrenze für die LTV-Quote bei Immobilienfinanzierungen zudem flankiert werden von kapitalbasierten Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute zu stärken. Daneben sollten Geldhäuser mehr Krisenpolster bilden – den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer – und zusätzlich noch einen Systemrisikopuffer für Immobilienkredite schaffen.

In Deutschland hat die Finanzaufsicht BaFin vor kurzem den antizyklischen Kapitalpuffer auf 0,75 Prozent von null angehoben. Zudem Systemrisikopuffer für Immobilienkredite von zwei Prozent eingeführt werden.

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Titelbild und Foto: Symbolfoto

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