Dienstag, April 23, 2024
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Eckpunkte für Schutz kritischer Infrastruktur vorgelegt

Berlin, 06. Dez – Betreiber sogenannter kritischer Infrastruktur müssen sich auf schärfere gesetzliche Auflagen zum Schutz der Bevölkerung einstellen. Dies geht aus den Eckpunkten des Bundesinnenministeriums für das neue Kritis-Dachgesetz hervor, das das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden wird. Den Betreibern in allen Sektoren würden die gleichen Mindestvorgaben auferlegt, um die kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen, heißt es in den Eckpunkten, die der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorlagen. 

Zu den kritischen Infrastrukturen zählt das Ministerium mindestens in elf Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb). Zudem würden Kultur und Medien „angemessen einbezogen“. Zu den Auflagen sollen die Einrichtung eines betrieblichen Risiko- und Krisenmanagements, das Erstellen von Risikoanalysen und -bewertungen sowie von Resilienzplänen und die Umsetzung technischer, personeller und organisatorischer Maßnahmen gehören – wie etwa die Errichtung von Zäunen und Sperren oder Zugangskontrollen.

Eckpunkte für Schutz kritischer Infrastruktur vorgelegt

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von David Mark auf Pixabay

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