London, 21. Apr – Die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma ist wegen ihres Vorgehens bei der Rettung der Credit Suisse von Anleihe-Investoren verklagt worden. Investoren, die Anleihen der Credit Suisse im Wert von mehr als 4,5 Milliarden Franken vertreten, hätte Klage gegen die Finma wegen der Wertloserklärung von sogenannten AT1-Anleihen im Zuge der Rettung der Großbank eingereicht.
Die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, die die Anleihegläubiger vertritt, erklärte am Freitag, es handle sich um die erste einer Reihe von Maßnahmen zur Wiedergutmachung für Kunden, die ihrer Ansicht nach während der Not-Übernahme der Credit Suisse durch den größeren Konkurrenten UBS unrechtmäßig ihrer Eigentumsrechte beraubt worden seien. Die Klage gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) sei am 18. April beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht worden. Die Finma lehnte eine Stellungnahme ab, von der Credit Suisse war vorerst kein Kommentar zu erhalten.
Im Zuge der Rettungsaktion für die Credit Suisse hatte die Finma verfügt, dass AT1-Papiere der Bank im Wert von 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden. Die Behörde hatte später wiederholt ihr Vorgehen als rechtens verteidigt. Rechtliche Schritte gegen die Maßnahme der Finma waren erwartet worden.
Die in Schieflage geratene Credit Suisse flüchtete sich im März in die Arme der UBS. Die beiden Geldhäuser könnten im Rahmen ihres Zusammenschlusses auf Hilfen von Staat und Schweizerischer Nationalbank (SNB) von bis zu rund 260 Milliarden Franken zugreifen.
CS-Anleihegläubiger verklagen Schweizer Aufsicht wegen Abschreibung
Quelle: Reuters
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