Überschrift – Bundestag beschließt zahlreiche Steueränderungen – nicht nur Entlastungen
Berlin, 02. Dez – Der Bundestag hat am Freitag zahlreiche Steueränderungen beschlossen. Für das Jahressteuergesetz 2022 votierten in der finalen Beratung die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Die Union stimmte dagegen. Die AfD und die Linke enthielten sich jeweils.
In diesem Jahr gehen die alljährlichen Maßnahmen weit über den normalen Rahmen hinaus. Das Paket enthält eine Reihe von Steuervorteilen etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Aber es gibt auch Änderungen, die auf Steuererhöhungen hinauslaufen – etwa mit einer erstmaligen Übergewinnabgabe für einige Energieunternehmen und dem Bewertungsgesetz, das Immobilien-Übertragungen verteuern dürfte. Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner sprach von „einigen Wermutstropfen“. In der Summe wird mit gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro – bezogen auf ein Jahr – gerechnet.
Einer der kritischen Punkte für Lindners FDP ist die Übertragung von Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Hier werden ab Anfang 2023 die Werte der Häuser und Wohnungen näher an ihrem Marktwert angesetzt. Allerdings werden die Freibeträge für die Übertragung nicht angepasst. Lindner sieht hier Handlungsbedarf, allerdings die Länder in der Pflicht. „Als reine Ländersteuer, von der der Bund nicht profitiert, sollte eine Initiative für die Anhebung vorzugsweise aus dem Kreis der Länder ergriffen werden.“ CDU/CSU reagieren in vielen Ländern mit und haben bei diesem Punkt von Lindner höhere Freibeträge verlangt.
Historisch nannten die Grünen die Sonderabgabe auf Übergewinne von Energiefirmen in der aktuellen Krise. Unternehmen aus dem Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich sollen bei deutlich höheren Gewinnen als in den Vorjahren 33 Prozent davon abgeben. Damit sollen ein bis drei Milliarden Euro für den Staat zusammenkommen. Lindner hatte sich lange gegen dieses Vorgehen gewehrt, Steuererhöhungen will er unbedingt verhindern, hier muss er allerdings EU-Vorgaben umsetzen. Die Linke kritisierte, dass dies nur mit dem Mindestsatz geschehe. Dutzende Milliarden an Sondergewinnen könnten Firmen behalten, sie seien damit Profiteure des Krieges in der Ukraine. Abgeschöpft werde mit dem Dessertlöffel, anstatt der Suppenkelle, sagte Linken-Finanzpolitiker Christian Görke.
Die FDP verwies in der Parlamentsdebatte auf zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen an anderer Stelle. So werden Einnahmen aus kleinen Solaranlagen rückwirkend ab Anfang 2022 steuerfrei. Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengeführt. Sie kann für 210 Tage geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1230 Euro statt geplanter 1200 Euro erhöht. Ab 2023 können zudem Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Berlin, 02. Dez – Mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschließt der Bundestag am Freitag ein ganzes Sammelsurium von Steueränderungen. Über den alljährlichen Lumpensammler zum Jahresende geht das Gesetz in diesem Jahr aber weit hinaus. Das Paket birgt eine Reihe von Steuervorteilen etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer in sich. Aber es enthält auch Änderungen, die auf Steuererhöhungen hinauslaufen – etwa mit einer erstmaligen Übergewinnsteuer für einige Energie-Unternehmen und dem Bewertungsgesetz, das Immobilien-Übertragungen verteuern könnte. In der Summe wird mit gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro – bezogen auf ein Jahr – gerechnet.
Es folgt ein Überblick der wichtigsten Änderungen:
ÜBERGEWINNSTEUER
Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sollen einen auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 befristeten Energiekrisenbeitrag leisten. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Die auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen.
ENTLASTUNGEN FÜR ARBEITNEHMER UND KAPITALEINKÜNFTE
Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengeführt. Sie kann für 210 Tage geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1230 Euro statt geplanter 1200 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 Euro auf 4260 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro auf 1000 Euro angehoben.
SOLARSTROM
Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Dies soll die Solarwende auf Privathäusern fördern.
WOHNUNGSBAU
Im Mietwohnungsbau wird die Sonderabschreibung fortgeführt, die aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt wird. Für vier Jahre können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der sehr hohe Standard des Energieeffizienz-Hauses 40 eingehalten wird und die Baukosten nicht über 4800 Euro pro Quadratmeter liegen. Zudem wird ab Jahresanfang 2023 die lineare Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben.
ALTERSVORSORGE
Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen gilt schon ab 2023. Bisher waren für 2023 noch 96 Prozent und 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
BESTEUERUNG VON ENERGIE-ENTLASTUNGEN
Bei Privatpersonen mit höheren Einkommen wird ein Teil der Entlastungen durch die Soforthilfe im Dezember sowie die Gas- und Wärmepreisbremse wieder eingesammelt. Dies soll nur Steuerzahlende betreffen, die auch den Solidaritätszuschlag noch zahlen. Für sie erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen. Dies wird als sozialer Ausgleich gewertet, da höhere Einkommen auf die Entlastungen weniger angewiesen seien. Es wird mit Einnahmen von etwa 850 Millionen Euro gerechnet. Vorgesehen ist auch eine Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre.
BEWERTUNGSGESETZ
Die Übertragung von Immobilienvermögen – etwa durch Schenkungen und Erbschaften – könnte teurer werden. Änderungen im Bewertungsgesetz können dazu führen, dass bei der Wertermittlung einer Immobilie der steuerliche Wert ab Jahresanfang 2023 höher angesetzt werden muss. Ziel ist eine verkehrswertnähere Bewertung. Im Ergebnis könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer höher ausfallen.
STEUER-ID
Erstmals wird ein direkter Auszahlungsweg für die Möglichkeit staatlicher Hilfen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen schaffen. Dies soll Nothilfen oder Klimagelder erleichtern.
Bundestag beschließt Paket von Steueränderungen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von vargazs auf Pixabay
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