Berlin, 06. Apr (Reuters) – Die Bundesregierung will zur besseren Durchsetzung der gegen Russland beschlossenen Sanktionen ein eigenes Gesetz ausarbeiten. Das kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag an. „Haben wir alle notwendigen Instrumente, um aktiv handeln zu können, wie wir das wollen? Nein.“ Deshalb habe die Regierung bereits eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Sanktionen eingesetzt. „Der Plan der Regierung ist ein Sanktionen-Durchsetzungsgesetz.“ Mit diesem sollten neue Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Task Force stellte am Mittwoch im Kabinett einen Bericht vor, der Reuters vorliegt. Bei der Durchsetzung der Sanktionen gegen russische Oligarchen und Unternehmen gebe es eine Reihe von Schwachstellen, heißt es darin. „Ein zentrales Problem ist, dass es keine eigenständigen Rechtsgrundlagen für die Vermögensermittlung im Sanktionsbereich gibt.
Dies führt dazu, dass die Behörden auf allgemeine Rechtsgrundlagen zugreifen müssen, die nicht für den Sanktionsbereich ausgelegt sind.“ Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden sei verbesserungswürdig. Besonders problematisch seien Umgehungsfälle, in denen Vermögen verschoben oder verschleiert werde. „Zur Erfassung dieser Fälle auf nationaler Ebene ist es erforderlich, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.“
Der Zeitplan für das neue Gesetz ist noch offen. Im Umfeld des Finanzministeriums, das neben dem Wirtschaftsministerium federführend bei der Task Force ist, hieß es, es sei eine zügige Ausarbeitung geplant.
Nach bisherigen Angaben der Bundesregierung können Oligarchen, die im Zuge des Krieges in der Ukraine von EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind, ihr Eigentum in den meisten Fällen zumindest noch selbst nutzen. Dementsprechend dürfe eine Yacht beispielsweise noch im Hafen liegen, aber nicht mehr verchartert werden. Eine Eigentumswohnung dürfe weiter vom sanktionierten Eigentümer selbst genutzt, aber nicht verkauft werden. Das eigene Auto dürfe noch gefahren, aber nicht als Taxi verwendet werden. Angedacht seien nun im Rahmen eines Gesetzes spezielle Eingriffsmöglichkeiten, etwa zur Anordnung von Zwangsverwaltungen, verlautete aus Regierungskreisen. Dies gehe bislang nur im Zusammenhang mit einem Strafverfahren.
Die Task Force der Regierung besteht seit Mitte März. Ein Fokus liege derzeit auf dem Einfrieren von Vermögen, heißt es in dem Bericht für das Kabinett. Es gehe momentan um mehrere Hundert Personen und Organisationen. Hier solle die Task Force Einzelfälle aufgreifen und lösen, die Vermögensermittlung koordinieren und den Informationsaustausch verbessern. Einzelinformationen würden zentral gebündelt und im Zweifel schnell an die Staatssekretäre in den Ministerien weitergereicht.
Bundesregierung plant eigenes Gesetz zur Durchsetzung von Sanktionen
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Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.