Donnerstag, April 25, 2024
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Bund überlässt Ländern Maskenpflicht im ÖPNV und an Schulen

Berlin, 03. Aug (Reuters) – Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst will die Bundesregierung ab Oktober Maskenpflichten ermöglichen. Für Flug- und Bahnreisende im Fernverkehr will der Bund FFP2-Masken vorschreiben. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll eine Masken- und Testpflicht greifen. Diese Details der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellten Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vor. Den Ländern soll ermöglicht werden, eine Maskenpflicht im Nahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder in Schulen ab der 5. Klasse anzuordnen. Bei einer weiteren Verschärfung der Lage im Winter könnten sie darüber hinausgehen und auch Personenobergrenzen bei Veranstaltungen festlegen.

Ziel der Bundesregierung ist es, trotz Corona-Pandemie ohne Lockdowns und Ausgangssperren durch den Winter zu kommen. „Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar“, sagte Buschmann. „Auch Schulschließungen halten wir nicht mehr für angemessen.“

Lauterbach sagte, er rechne für den Winter mit einer „relativ schwierigen Lage“ durch eine hochinfektiöse Virus-Variante. „Es scheint relativ wahrscheinlich zu sein, dass wir mit einer Omikron-Variante im Herbst zu ringen haben“, sagte der Minister. „Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind nicht allesamt so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle.“

BUNDESREGIERUNG SETZT AUF „WINTERREIFEN UND SCHNEEKETTEN“

Wie von Reuters zuvor berichtet, sieht der Plan ein abgestuftes Verfahren vor. Unter dem Stichwort „Winterreifen“ werden Maßnahmen gebündelt, die unabhängig von der Inzidenz ab Oktober bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Darunter fallen etwa die FFP2-Maske im Flug- und Fernverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wenn eine Impfung oder Genesung länger als drei Monate zurückliegt. Bei einer Verschärfung der Lage sollen „Schneeketten“ angelegt werden. Dann könnten die Länder FFP2-Masken etwa für öffentlich zugängliche Innenräume ohne Ausnahmen sowie in Restaurants und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorschreiben. Voraussetzung wären Beschlüsse der Landtage. 

Die neuen Regeln sollen an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag angedockt und in der ersten Sitzungswoche im September verabschiedet werden. Das Kabinett soll einen entsprechenden Änderungsantrag für die Gesetzgebung voraussichtlich in drei Wochen beschließen. Der Bundesrat soll am 16. September zustimmen, damit die neuen Regeln vor dem Auslaufen der geltenden Maßnahmen in Kraft treten. Ob die Länder das Konzept mittragen, blieb zunächst offen. In der Bundesregierung hieß es, es gebe bislang keinen Widerspruch. 

LAUTERBACH ERWARTET ZULASSUNG FÜR IMPFSTOFFE IM SEPTEMBER

Lauterbach rechnet mit vier neuen Impfstoffen, die ihre Zulassung frühestens am 9. September bekämen. Diese könnten in Teilen auch vor der Ansteckung besser schützen und nicht nur vor schweren Verläufen. Mit Paxlovid gebe es zudem ein Medikament, das die Sterblichkeit deutlich senke: „Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst.“

Die Grünen sprachen von einem Kompromiss, der eine gute Vorbereitung für den Herbst und Winter sei. Das gestufte Vorgehen biete Rechtssicherheit, gebe den Ländern die Möglichkeit zur geeigneten Reaktion und trage den Grund- und Freiheitsrechten Rechnung, erklärten die Vizefraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz.

Auch aus der Wirtschaft gab es positive erste Reaktionen. „Handel und Hotel werden jetzt nicht länger durch pauschale harte Auflagen gefesselt“, erklärte der Immobilienverband ZIA. „Das rettet Hunderttausende Arbeitsplätze und unzählige Unternehmen in Deutschland.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte die Einigung. Es gehe im Wesentlichen um Optionen, die die Länder ergreifen könnten, wenn für sie oder einzelne Regionen eine konkrete Gefährdung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur drohe, sagte KBV-Chef Andreas Gassen der „Rheinischen Post“. Maßgeblich dafür müssten bundesweit einheitlich definierte Kriterien sein.

Bund überlässt Ländern Maskenpflicht im ÖPNV und an Schulen

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