Karlsruhe, 12. Jan (Reuters) – Gewerbetreibende haben bei einer Pandemie-bedingten Schließung ihrer Geschäftsräume grundsätzlich Anspruch auf Mietminderung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.
Wie hoch der Abschlag ist, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Dabei sind auch staatliche Hilfen für das Unternehmen zu berücksichtigen. (Az. XII ZR 8/21)
BGH – Einzelhändler können bei Lockdown Mieten kürzen
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