Dienstag, November 5, 2024
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BayWa scheitert endgültig mit Klage gegen das Kartellamt

München, 11. Jul (Reuters) – Der Münchner Agrarhandelskonzern BayWa ist mit seiner Klage gegen das Bundeskartellamt endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Amtshaftungsklage in dritter und letzter Instanz abgewiesen, teilte das Kartellamt am Montag in Bonn mit. Die BayWa hatte 73 Millionen Euro Schadenersatz gefordert, weil sie sich in einem Kartellverfahren gegenüber der Konkurrenz ungerecht behandele fühlte. Schon das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln hatten aber zugunsten der Behörde entschieden. Das Kartellamt hatte acht Großhändler – darunter die Baywa – wegen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einzelne Preise für Unkrautvernichtungsmittel zu Bußgeldern von insgesamt 157 Millionen Euro verurteilt.

Die Münchner BayWa kooperierte zunächst mit der Behörde, Vorstandschef Klaus Josef Lutz warf dem Kartellamt im Nachgang aber vor, drei Konkurrenten bevorzugt zu haben. Sie seien vorab über anonyme Hinweise auf Kartellverstöße hingewiesen worden und hätten damit – anders als die BayWa – die Möglichkeit gehabt, als Kronzeugen auszusagen und im Kartellverfahren straffrei auszugehen. Das Kartellamt hatte dem Großhändler Beiselen aus Ulm die Geldbuße erlassen, nachdem er über die Preisabsprachen ausgepackt hatte. Ein anonymer Hinweisgeber hatte die BayWa bei der Behörde als treibende Kraft des Kartells bezeichnet.

BayWa scheitert endgültig mit Klage gegen das Kartellamt

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Titelfoto: Symbolfoto

Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.

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