Donnerstag, April 18, 2024
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Bayern will wegen Erbschaftsteuer Bundesverfassungsgericht einschalten

Berlin, 20. Dez – Bayern will wegen zu niedriger Freibeträge bei der Übertragung von Immobilienvermögen das Bundesverfassungsgericht einschalten. Das teilte die Landesregierung am Dienstag in München nach einer Kabinettssitzung mit. „Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert, in den letzten 13 Jahren sind jedoch die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns jedoch deutlich gestiegen. Teilweise haben sie sich verdoppelt oder sogar verdreifacht.“ Dies stelle Erben vor teils massive finanzielle Probleme, die sogar zum Verkauf des geerbten Elternhauses führen könnten, da sonst die Erbschaftsteuer nicht beglichen werden könne. „Es herrscht daher dringender Handlungsbedarf.“ 

Konkret will die Landesregierung beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes stellen. „Mit dem Antrag soll der Weg für eine dringend notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden.“ In Deutschland wie auch in Bayern unterscheiden sich die Immobilienpreise sehr stark je nach Lage. 

Die Ampel-Regierung im Bund aus SPD, Grünen und FDP hatte sich zuletzt darauf verständigt, eine deutliche Anhebung der Freibeträge mitzutragen. Die Mehrheit dafür im Bundestag würde stehen. Allerdings sieht die Ampel die Länder in der Pflicht, die Initiative zu ergreifen und zuvor eine Mehrheit im Bundesrat zu organisieren. Diese ist bisher nicht in Sicht, weil Bayern bislang keine Mitstreiter gefunden hat. Von der Erbschaft- und Schenkungssteuer profitieren ausschließlich die Länder.

Bayern will wegen Erbschaftsteuer Bundesverfassungsgericht einschalten

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Rafa Bordes auf Pixabay

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