Karlsruhe, 26. Apr (Reuters) – Das bayerische Verfassungsschutzgesetz muss in zahlreichen Punkten geändert werden. In seiner bisherigen Fassung verletze das bayerische Gesetz das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Harbarth, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Der Erste Senat grenzt sowohl bei der Überwachung als auch bei der Auswertung und Weitergabe der Erkenntnisse die Befugnisse des Verfassungsschutzes ein. (AZ: 1 BvR 1619/17)
Konkret geht es unter anderem um die akustische Wohnraumüberwachung, die Onlinedurchsuchung von Computern, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage gespeicherter Vorratsdaten bei Telekommunikationsunternehmen. In allen Bereichen wurden die Voraussetzungen für die Eingriffe für zu unbestimmt beurteilt. Außerdem muss die Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse an staatliche Behörden neu geregelt werden. Die Abfrage von gespeicherten Vorratsdaten durch den Geheimdienst wird überhaupt nicht mehr möglich sein. In diesem Punkt wurde das Gesetz für nichtig erklärt. In allen anderen hat Bayern bis Ende Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Bis dahin ist das Gesetz aber nur unter Auflagen anwendbar.
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
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