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Baden-Württemberg – Befreiung der Gasumlage von Mehrwertsteuer nicht möglich

Berlin, 10. Aug (Reuters) – Eine Befreiung der geplanten Gasumlage auf Endkunden von der Mehrwertsteuer ist Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz zufolge vermutlich nicht möglich. Der Grünen-Politiker twitterte am Mittwoch, die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, das deutsche Umsatzsteuergesetz sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ließen dies nicht zu. Stattdessen sollte der Staat mit den Mehrwertsteuer-Einnahmen auf die Gasumlage gezielt einkommensschwache Menschen wieder entlasten, die die hohen Energiepreise am stärksten zu spüren bekommen. 

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Mehrwertsteuer auf die Umlage wegfallen kann. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten sich dafür ausgesprochen. Lindner verwies aber darauf, auch an EU-Recht gebunden zu sein. 

Die Umlage soll in Schieflage geratene Gas-Importeure stabilisieren. Sie greift ab dem 1. Oktober und endet am 1. April 2024. Die genaue Höhe soll nächsten Montag veröffentlicht werden und zwischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattstunde liegen. Durch die Umlage sollen 90 Prozent der momentanen Extra-Kosten der Importeure, die aus ausbleibenden russischen Lieferungen resultieren, an alle Kunden weitergegeben werden, und zwar mit einem gleichen Betrag pro Kilowattstunde für jeden. Für einen vierköpfigen Haushalt könnte dies Zusatzkosten von bis zu 1000 Euro bedeuten – zusätzlich zu den bereits jetzt im Vertrag mit bestimmten Fristen möglichen Preiserhöhungen. Offen ist noch, wie mit Festpreisverträgen umgegangen wird. 

Laut baden-württembergischen Finanzministerium muss die Umlage nach europäischem Recht mit einer Umsatzsteuer belastet werden. Nach nationalem Recht gehörten zum Entgelt auch Steuern, Gebühren und Abgaben. Folglich werde auch nach deutschem Recht die Umsatzsteuer fällig. 

Baden-Württemberg – Befreiung der Gasumlage von Mehrwertsteuer nicht möglich

Copyright: (c) Copyright Thomson Reuters 2022

Titelfoto: Symbolfoto

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