Donnerstag, April 18, 2024
StartBörseAnsprüche von Wirecard-Aktionären werden wohl Fall für den BGH

Ansprüche von Wirecard-Aktionären werden wohl Fall für den BGH

München, 05. Okt – Aktionäre von Wirecard wollen vor Gericht einen Anteil am Erlös aus der Zerschlagung des insolvenzen Zahlungsabwicklers erstreiten. Die Grundsatzfrage, ob die Ansprüche von Aktionären in einem Insolvenzverfahren überhaupt eine Rolle spielen, dürfte aber erst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden. Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe, der sich gegen die Forderungen wehrt, habe klargemacht, dass er die Frage „in allen Instanzen durchfechten werde“, sagte Richterin Susanne Lukauer am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Landgericht München I. Als Kläger tritt dort die Fondsgesellschaft Union Investment auf, die sich von Wirecard betrogen fühlt und Schadenersatz geltend machen will.

Die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken will damit im Insolvenzverfahren mit den Gläubigern gleichgestellt werden, obwohl Aktionäre als Eigentümer bei einer Pleite ihrer Firma normalerweise leer ausgehen. Es geht um viel Geld: Banken, Sozialkassen und andere Wirecard-Gläubiger haben Ansprüche über 3,3 Milliarden Euro angemeldet. Rund 22.000 Aktionäre fordern weitere sieben Milliarden Euro. Wenn sie ihre Schadenersatzforderungen geltend machen könnten, bekämen die echten Gläubiger zwei Drittel weniger, sagte Jaffes Rechtsanwalt Thomas Liebscher. „Sie zahlen also die Zeche.“ Das wäre ein „perverses Ergebnis“ des Insolvenzverfahrens, das ja die Gläubiger schützen soll.

Die Aktionäre kämen erst zum Zug, nachdem die Gläubiger ihr Geld vollständig zurückerhalten hätten – was nach einer Pleite äußerst selten passiert. Insolvenzverwalter Jaffe hat bereits mehr als eine Milliarde Euro aus dem Verkauf der werthaltigen Teile von Wirecard erlöst, wie aus seinem Sachstandsbericht vom Juni hervorgeht. Doch das reicht bei weitem nicht dafür aus.

Die bis in den Leitindex Dax aufgestiegene Firma aus Aschheim bei München war im Juni 2020 zusammengebrochen, nachdem sich eine angebliche Milliardensumme auf Treuhand-Konten als nicht existent entpuppte. Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Wirecard-Manager müssen sich bald unter anderem wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrug vor Gericht verantworten.

Der Anwalt des Klägers Union Investment argumentierte, die Fondsmanager hätten ihre Entscheidung, in Wirecard-Aktien zu investieren, auf Basis der irreführenden Angaben des Vorstands getroffen – zu einem Zeitpunkt, als sie noch keine Aktionäre gewesen seien. Hätten sie gewusst, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig und die Bilanz künstlich aufgebläht war, wie sich nach der Pleite herausstellte, „wären sie das auch nicht geworden“, sagte er. 

Das erstinstanzliche Urteil könnte am 23. November verkündet werden; für diesen Tag hat die Richterin einen Verkündungstermin angesetzt.

Ansprüche von Wirecard-Aktionären werden wohl Fall für den BGH

Quelle: Reuters

Titelfoto: Copyright [nikkimeel] /Depositphotos.com

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