Berlin, 11. Dez – Eine von den Bundesländern gewünschte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude wird vorerst nicht vom Bund umgesetzt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem „Handelsblatt“: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich „wohl möglich“, erklärte Buschmann, fügte aber hinzu: „Politisch halte ich sie für falsch“. Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Die Länder könnten aber selbst tätig werden: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich.“ Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.
Buschmann hatte sich in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am vergangenen Donnerstag gegen eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ausgesprochen. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021. Bislang verfügt nur etwa die Hälfte aller Wohnimmobilienbesitzer über eine Elementarschadenversicherung.
Bundesjustizminister – Länder können Pflichtversicherung einführen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Jana Schneider auf Pixabay
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