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Debatte über Steuerpflicht für Gas-Abschlag

Berlin, 09. Nov – Die für Dezember geplante Entlastung bei den Vorauszahlungen für Gas- und Fernwärmerechnungen soll für Privateinkommen ab etwa 75.000 Euro jährlich soll nach SPD-Angaben doch steuerpflichtig sein. Dies habe der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch beschlossen, sagte SPD-Vizefraktionschef Achim Post der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Ampel-Koalition hat sich heute darauf geeinigt, dass sehr große Einkommen diese Entlastung versteuern müssen“, sagte Post. „Sie zieht damit eine deutliche Gerechtigkeitslinie ein.“ Widerspruch kam aus der Unions-Fraktion. Deren steuerpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, warf Post vor, seine Aussagen seien „schlicht falsch“. 

Bisher war in der Ampel-Koalition geplant, dass die Entlastungen durch die ab kommenden März geplante Gaspreisbremse bei Privatpersonen für höhere Einkommen steuerpflichtig sein sollen. Die Steuerpflicht soll einsetzen, wenn der Solidaritätszuschlag in der Einkommensteuer anfällt. Diese Einkommenshöhe liegt derzeit nach Angaben aus der Regierung bei etwa 75.000 Euro.

Die CDU-Steuerexpertin Tillmann verwies aber darauf, dass Selbstständige und Gewerbetreibende die Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme durch den Staat 2022 vom ersten Euro an versteuern müssten. Die Union habe dies am Mittwoch auch im Finanzausschuss thematisiert. Eine Ausnahme für Unternehmen mit einem Jahresgewinn unter 75.000 könne nur noch mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen werden, was das Finanzministerium im Ausschuss aber abgelehnt habe. Für Privatpersonen gebe es dagegen im Steuerrecht keine Einkunftsart, wonach sie die Entlastung versteuern müssten. 

Das Gesetz für die Übernahme der Abschlagzahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember durch den Staat soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. „Um einen sozialgerechten Ausgleich zu schaffen, wird dieser Abschlag, genau wie die Entlastungen aus der Gaspreisbremse für Steuerpflichtige, die die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 zu versteuern sein“, heißt es laut SPD in dem Änderungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses.

Debatte über Steuerpflicht für Gas-Abschlag

Quelle: Reuters

Titelfoto: Bild von StockSnap auf Pixabay

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