Freitag, November 22, 2024
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Kartellamt soll verkrustete Branchen wie Mineralölsektor aufbrechen

Berlin, 19. Sep – Das Kartellamt soll künftig besser gegen ganze Branchen vorgehen können – etwa die Mineralölbranche angesichts hoher Spritpreise. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Montag mit, in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung geben zu wollen. Vor allem soll die Bonner Behörde nach der Überprüfung ganzer Branchen – der sogenannten Sektorenuntersuchung – auch Eingriffsrechte erhalten, um mehr Wettbewerb in schwierigen Märkten durchzusetzen. Die Sektorenuntersuchung soll dabei künftig maximal 18 Monate dauern, weitere 18 Monate sind dann für potenzielle Gegenmaßnahmen eingeplant. Als letztes Mittel soll auch die Zerschlagung von Konzernen eine Option sein. 

Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass verkrustete Märkte zulasten von Verbrauchern gingen. Mehr Wettbewerb könne helfen, die Preise zu senken. Deswegen will der Grünen-Politiker noch dieses Jahr das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ändern. 

Momentan untersucht das Kartellamt die Kraftstoffmärkte. Denkbar wären nach der GWB-Novelle die Anordnung eines wirksamen Beschwerdemanagements, die Veränderung von Lieferbeziehungen sowie die Trennung von Unternehmensbereichen. Bislang kann das Kartellamt – anders als etwa ihr britisches Pendant CMA – keine Maßnahmen nach Sektorenuntersuchungen ergreifen. Die CMA hat beispielsweise bei verschiedenen Flughäfen den Verkauf von Unternehmensteilen angeordnet. 

Das Wirtschaftsministerium in Berlin will zudem Vorteile, die Unternehmen aus Kartellrechtsverstößen erzielt haben, leichter abschöpfen können. Das geht zwar jetzt schon, wurde in der Praxis aber noch nie genutzt, weil komplexe Berechnungen zu den wirtschaftlichen Vorteilen nötig sind ebenso wie der Nachweis, dass Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Hier sollen die Hürden gesenkt werden. Der Kartellverstoß soll genügen, um Gelder abschöpfen zu können. Zur konkreten Ermittlung soll eine pauschale Schätzung – ein Vorteil in Höhe von einem Prozent der Inlandsumsätze – dienen. 

Die Entflechtung von Unternehmen als letztes Mittel soll daran gekoppelt sein, dass eine erhebliche Störung des Wettbewerbs vorliegt. Im Mineralölsektor war dies bislang aber stets kaum nachzuweisen.

Kartellamt soll verkrustete Branchen wie Mineralölsektor aufbrechen

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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