Mittwoch, Dezember 18, 2024
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Justizminister kommt überschuldeten Firmen entgegen

Berlin/München, 09. Sep – Bundesjustizminister Marco Buschmann will in der Energiekrise überschuldeten Unternehmen entgegenkommen, das Insolvenzrecht aber nicht wie in der Corona-Pandemie aushebeln. Fiele die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund weg, könnte das Vertrauen der Betriebe untereinander schwinden, sagte der FDP-Politiker am Freitag in Berlin. „Dann droht möglicherweise eine Vorkasse-Wirtschaft.“ Vertrauen sei im Wirtschaftskreislauf wichtig, etwa wenn Waren gegen Rechnung geliefert würden. Unternehmen, die zwar angeschlagen, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen nur noch auf Sicht von vier Monaten nachweisen müssen, dass sie eine wirtschaftliche Zukunft haben. Bisher muss die „positive Fortführungsprognose“ für zwölf Monate gegeben sein, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Sanierungsexperten finden diesen Weg richtig. „Die Frage, ob ein Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten durchfinanziert ist, ist derzeit für viele schwierig zu beantworten. Sie müssen mehr auf Sicht fahren“, sagte Lucas Flöther, der Sprecher des Gravenbrucher Kreises der wichtigsten Insolvenzverwalter, der Nachrichtenagentur Reuters. Gerade für größere Unternehmen sei die Verkürzung der Prognosefrist hilfreich. Dabei gehe es auch um die Haftung der Geschäftsführer, wenn es im Nachhinein um die Frage der Insolvenzverschleppung gehe. Als alleiniger Insolvenzgrund spielt Überschuldung in der Praxis in Deutschland aber kaum eine Rolle, meist ist der Grund Zahlungsunfähigkeit.

In der Corona-Pandemie hatte die damalige Bundesregierung die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz ausgesetzt, wenn Firmen infolge der Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Schieflage geraten waren. Das zu wiederholen, wäre nach Ansicht von Flöther ein schwerer Fehler. „Das wäre nur eine Beruhigungspille, und die helfen nicht. Da wäre ich strikt dagegen.“ Wenn eine Firma zahlungsunfähig sei, müsse sie vom Markt genommen oder in der Insolvenz saniert werden. „Da muss der Wettbewerb auch einmal greifen“, ist sich der Insolvenzanwalt mit dem Minister einig.

SANIERER: KEINE STAATSHILFEN MIT DER GIESSKANNE

In dieser Woche hatten der Hygienepapier-Hersteller Hakle, der Schuhhändler Görtz und der fränkische Autozulieferer Dr. Schneider Insolvenz angemeldet. Immer mehr angeschlagene Firmen suchten derzeit bei Sanierungsexperten Hilfe, sagte Flöther, der als Verwalter von Air Berlin und Condor bekannt geworden war. Mit einer Pleitewelle rechnet er kurzfristig aber nicht. Die Probleme rührten zum Teil noch aus der Corona-Zeit her. „Und diese Krise wird jetzt von weiteren Krisen überlagert.“

„Die steigenden Preise und die mangelnde Verfügbarkeit von Arbeitskräften paaren sich hier mit den Altlasten aus der Corona-Zeit“, sagte Flöther. Viele Firmen warten aber ab und hofften erneut auf Staatshilfen. Diese „mit der Gießkanne“ zu verteilen, sieht er aber kritisch.

Minister Buschmann sagte, die Erleichterungen würden einer Reihe von Unternehmen helfen. Profitieren sollen Betriebe, die eigentlich gesund sind, ein funktionierendes Geschäftsmodell und gute Perspektiven haben, aber derzeit unter den explodierenden Energiekosten leiden. Die Verkürzung der Prognosefrist gebe den Unternehmen mehr Planungssicherheit. Die Änderungen sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn die Energiepreise, die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine sprunghaft gestiegen sind, seien eine enorme Belastung für Betriebe, vor allem im Mittelstand und Handwerk. Die Bundesregierung wolle deswegen auch mit einer Strompreisbremse für Entlastung sorgen. Hier sind die Details aber noch offen.

Justizminister kommt überschuldeten Firmen entgegen

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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