Berlin, 27. Jul (Reuters) – Die Bundesregierung hat einen besseren Schutz von Whistleblowern auf den Weg gebracht, um Missstände in Wirtschaft und Verwaltung leichter aufdecken zu können. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf sowie die Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Sie verdienten dabei den Schutz vor Benachteiligungen. So soll eine Kultur des Schweigens und Vertuschens unterbunden werden.
Whistleblower sollen künftig interne oder externe Meldesysteme nutzen können. Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern werden zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet. Bei bis zu 249 Beschäftigten können Unternehmen mit anderen Firmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Eine externe Stelle wird es beim Bundesamt für Justiz geben, neben den bereits gegebenen Möglichkeiten bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt.
Vorgesehen ist auch ein Verbot von Repressalien für Whistleblower, also etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Mobbing. Dafür soll die Beweislast umgekehrt werden, damit Hinweisgeber es leichter haben. Die Identität der Whistleblower oder einer Person, über die eine Beschwerde vorliegt, soll nur den Sachbearbeitern des Falls bekannt sein. Nur in Ausnahmefällen soll die Identität preisgegeben werden, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Ankläger.
Besserer Schutz für Whistleblower – Kabinett billigt Gesetzentwurf
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