Berlin, 02. Mrz – Bundeswirtschafts- und Bauministerium treiben trotz des Widerstands aus der FDP die geplanten Regelungen für klimafreundlichere Heizungen voran. Der gemeinsame Gesetzentwurf für eine Pflicht zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien in neuen Heizungen sei abgeschlossen, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Der Entwurf setze den Koalitionsbeschluss von vor einem Jahr um, nachdem die Pflicht beim Austausch und bei Neubauten ab Anfang 2024 gelten soll. Alte Gas- oder Öl-Heizungen dürfen dem Entwurf zufolge weiter betrieben werden. Die bisherige Austauschpflicht nach 30 Jahren bleibe bestehen. Das Vorhaben ist Teil der Klimaschutz-Anstrengungen gerade im Gebäudebereich, der zuletzt seine Vorgaben verfehlt hatte. Das Ministerium erklärte, es gebe aber eine Härtefallregel und zudem werde die Einbau-Förderung ausgeweitet.
Finanzminister Christian Lindner hat Widerstand angekündigt: Der Entwurf müsse komplett überarbeitet werden, sagte der FDP-Chef der „Bild“-Zeitung. „Der Entwurf war klimapolitisch gut gemeint, wirtschaftlich und sozial ist das Echo aber verheerend. Die Pläne müssen daher zurück in die Montagehalle und grundlegend überarbeitet werden. Eine oberflächliche Reparatur wird nicht ausreichen.“
Der Umstieg auf Wärmepumpen müsse jetzt forciert werden, sagte Energie-Expertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) der Nachrichtenagentur Reuters. „Es ist überfällig, dass wir konventionelle Heizsysteme aus den Häusern herausbekommen.“ Wärmepumpen seien viel effizienter. Dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie zufolge wurden 2022 knapp eine Million Heizungen neu installiert. 236.000 davon waren Wärmepumpen, was einem Zuwachs von 53 Prozent entspricht. Zwei Drittel aller verkauften Heizungen würden aber weiterhin mit Gas oder Öl betrieben.
Die Quote von 65 Prozent bedeutet faktisch ein Aus für herkömmliche Gas- und Öl-Heizungen. Neuer Heiz-Standard soll die Wärmepumpe werden, deren Einbau mit mehr als einem Drittel der Investitionskosten gefördert wird. Jährlich sollen nach Vereinbarung mit Industrie und Gewerbe mindestens 500.000 Pumpen eingebaut werden. Ziel ist es laut Wirtschaftsministerium, die Hilfen auszuweiten und vor allem ärmere Haushalte stärker zu unterstützen. Der scharfe Anstieg der Preise für Öl und Gas werde zudem zusätzliche Anreize zum Austausch bieten. „Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird so durch eine Kombination aus Förderung der Heizung und vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen unter dem Strich nicht teurer werden als mit fossilen Verbrennungsheizungen“, erklärte das Wirtschaftsressort. Es sei im Gegenteil davon auszugehen, dass das Heizen billiger als mit fossilen Brennstoffen werde.
Gebäude, die an einem Fernwärmenetz angeschlossen sind, müssen die 65-Prozent-Regelung nicht direkt erfüllen. Da diese Netze bis 2030 einen Anteil Erneuerbarer von mindestens 50 Prozent haben müssen, wird darauf verzichtet. Auch eine reine Strom-Heizung ist möglich, wenn die Gebäude sehr gut gedämmt sind. Für Bestandsgebäude können auch Biomasse- oder Gasheizungen eingesetzt werden. Letztere müssen zu mindestens 65 Prozent mit Biomethan betrieben werden können.
Für alle Heizungsarten gilt, dass sie bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe oder komplett auf Grün-Strom umgestellt sein müssen. Dann will Deutschland insgesamt klimaneutral sein, also unter dem Strich keine Treibhausgase mehr produzieren.
Derzeit heizt von den 41 Millionen Haushalten fast jeder zweite mit Erdgas. Heizöl wärmt 25 Prozent der Wohnungen und Fernwärme gut 14 Prozent. Etwa 750.000 Heizungen in Bestandsgebäuden werden jedes Jahr ausgetauscht, ein Drittel davon wegen Defekten.
Wirtschafts- und Bauressort treiben Regelungen für „grüne“ Heizungen voran
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Talpa auf Pixabay
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