Freitag, November 15, 2024
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Wirtschaft meldet Probleme bei elektronischer Krankmeldung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die seit dem 1. Januar 2023 verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) führt bei einigen Arbeitgebern offenbar zu Problemen. „In der Praxis funktioniert das neue System leider überhaupt nicht“, sagte der Präsident des Verbandes „Die Familienunternehmer“, Reinhold von Eben-Worlée, dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).

„Wir erleben ein Chaos der Zuständigkeiten und bürokratischen Mehraufwand durch Doppelstrukturen.“ Bei manchen Unternehmen würden die Daten zu spät oder gar nicht ankommen. Dies geht aus einer Umfrage des Verbands hervor, der seine Mitglieder gerade im Auftrag des Bundesjustizministeriums nach den zehn größten Bürokratiehemmnissen gefragt hat. Das „Handelsblatt“ beruft sich auf die anonymisierten Rückmeldungen. Zuletzt gab es jährlich knapp 80 Millionen Krankschreibungen. Bislang erhielt der erkrankte Mitarbeiter vom Arzt den „gelben Schein“ in Form von drei Papierformularen: eines für sich selbst, eines für seine Krankenversicherung und eines für seinen Arbeitgeber; bei dem neuen Verfahren erstellt die Arztpraxis eine elektronische Bescheinigung und leitet diese digital an die jeweilige Krankenkasse weiter. Der Arbeitgeber ruft die eAU dann direkt dort ab. Was die Wirtschaft neben langen Wartezeiten auf die Daten als Chaos wertet: Das Kinderkrankengeld zum Beispiel wurde gar nicht in das System integriert. Hier gibt es weiterhin den „gelben Schein“. Gleiches gilt für private Ärzte und Privatversicherte oder Minijobber. Von Eben-Worlée kritisiert: „In der Umsetzung müssen die Buchhaltungen viele Vorgänge doppelt anfassen, und es kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Lohnabrechnung kommen, die wiederum die Arbeitnehmer treffen.“ Um „Frust und Schäden“ zu begrenzen, müssten alle Ärzte am Verfahren beteiligt werden und die Schnittstellen zwischen den Lohnbuchhaltungssystemen und den Krankenkassen stimmen.

Der Mittelstandsverband BVMW rügte die „Holschuld der Arbeitgeber“ gegenüber den Krankenkassen: „Wenn Datenschutzgründe gegen eine automatische Meldung des Arztes an die Krankenkasse und den Arbeitgeber sprechen, sollte die Krankenkasse die eAU automatisiert an den Arbeitgeber senden dürfen“, sagte BVMW-Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz dem „Handelsblatt“. Die FDP fordert angesichts der Probleme Nachbesserungen. „Es kann nicht sein, dass die eAU die Unternehmen belastet, statt sie zu entlasten“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser, der Zeitung. Unter anderem brauche es eine automatisierte Weiterleitung der eAU an die Arbeitgeber.

Außerdem müssten die privaten Krankenkassen eingebunden werden. „Das von Gesundheitsminister Lauterbach geplante Digitalgesetz wäre eine Möglichkeit, diese Änderung schnell auf den Weg zu bringen“, so Funke-Kaiser.


Foto: Behandlungszimmer beim Arzt, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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