Freitag, April 26, 2024
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Wenn der Kunde nicht bezahlt: Rechte und Möglichkeiten für Gläubiger

Als Unternehmer seinem Geld hinterherzulaufen, nachdem ein Kunde eine Leistung in Anspruch genommen und diese noch nicht bezahlt hat, ist immer unangenehm. Doch in der Praxis gehört das zum Unternehmertum einfach dazu und ist gelebte Praxis für die meisten Betriebe hierzulande. Viele Gläubiger wissen jedoch nicht genau, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um ihre Ansprüche gegenüber Schuldnern durchzusetzen und welche Aktivitäten sie dafür setzen müssen. Die entsprechenden Infos dazu gibt es in diesem Beitrag. 

Warum bezahlen die Kunden ihre Rechnung nicht?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen. Einer davon kann sein, dass sie schlicht und einfach darauf vergessen oder die Rechnung einfach übersehen haben. 

Manchmal zahlen Kunden aber auch schlicht und einfach nicht, weil sie mit der gelieferten Leistung nicht zufrieden sind. In diesem Fall wäre es allerdings erforderlich, dass sie den Verkäufer durch eine Mängelrüge davon auch in Kenntnis setzen. 

Eine Statistik der Creditreform aus dem November 2022 zeigt, dass viele Menschen in Deutschland auch einfach nicht dazu in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen, weil sie überschuldet sind. Das betrifft immerhin fast sechs Millionen Personen hierzulande.

 

Schufa-Chefin Tanja Birkholz bestätigt ebenfalls, dass auch viele Menschen aus der Mittelschicht nur noch begrenzte Rücklagen haben. Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Schufa einen Anstieg der negativen Einträge um 30 Prozent. Zumeist deshalb, weil Rechnungen nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlt wurden. 

Der erste Schritt: Die freundliche Zahlungserinnerung

Wer als Gläubiger zu seinem Geld kommen möchte, sollte zunächst einfach versuchen, mit dem säumigen Kunden in Kontakt zu treten und zu klären, warum die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Wenn es die Kapazitäten zulassen, ist es erfolgsversprechender, den Schuldner telefonisch zu kontaktieren als ihm nur eine schriftliche Zahlungserinnerung per E-Mail oder Post zukommen zu lassen. 

Wichtig dafür ist allerdings eine entsprechende Vorbereitung auf das Gespräch. Die Information, seit wann die Rechnung fällig ist, wie hoch die Rechnungssumme ist und welche Produkte oder Dienstleistungen davon betroffen sind, sollte auf jeden Fall vorhanden sein. 

Eine, zwei oder drei Mahnungen?

Bleibt die Zahlung auch nach einer telefonischen oder schriftlichen Erinnerung aus, so hat ein Gläubiger die Möglichkeit, Mahnungen an den Schuldner zu versenden. 

Grundsätzlich gibt es zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung keinen gesetzlichen Unterschied. Die etwas milder formulierte Zahlungserinnerung soll lediglich das Wohlwollen des Gläubigers ausdrucken. 

Um weitere gesetzliche Schritte einzuleiten, ist diese eine Zahlungserinnerung bereits ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dem Schuldner ein, zwei oder gar drei Mahnungen zu schicken und dabei immer wieder eine neue Frist zu setzen. Das erfolgt lediglich deshalb, weil es die in Deutschland gängige Praxis ist. 

Für die entstandenen Kosten kann der Gläubiger dem Schuldner Mahnkosten in Rechnung stellen. Die Höhe des Betrages ist dabei nicht gesetzlich geregelt. In der Praxis wurden von den deutschen Gerichten etwa 2,50 bis 5.00 Euro als angemessen angesehen. 

Und danach? Die Zivilklage oder ein gerichtliches Mahnverfahren

Reagiert ein säumiger Kunde auch auf die Mahnungen nicht, hat ein Gläubiger grundsätzlich zwei Möglichkeiten für den nächsten Schritt. Er kann entweder eine Zivilklage einbringen oder ein gerichtliches Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht einleiten. 

Viele Gläubiger entscheiden sich für das gerichtliche Mahnverfahren, weil sich dadurch möglicherweise Zeit und Kosten sparen lassen. Denn der Antrag zum Erlass eines Mahnbescheids kann in diesem Fall einfach online eingebracht werden. 

Der Schuldner hat daraufhin grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er die Forderung einfach begleichen. In diesem Fall ist das Mahnverfahren abgeschlossen. Zum anderen hat er jedoch auch die Möglichkeit, Einspruch gegen seinen Mahnbescheid einzulegen. Macht er das, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein zivilgerichtliches Verfahren. 

Der Ablauf ist dann so, als hätte der Gläubiger gleich eine Zivilklage eingebracht. In diesem Fall muss mit der Unterstützung eines Anwalts eine entsprechende Klageschrift eingereicht werden. In weiterer Folge kommt es daraufhin zu einer mündlichen Verhandlung, in der beide Parteien den Sachverhalt aus ihrer Seite darlegen können. 

Das Ergebnis der Verhandlung ist der sogenannte Vollstreckungstitel. Dabei handelt es sich um eine amtliche Urkunde, die dem Gläubiger seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner bestätigt. Mit dieser Urkunde ist es in weiterer Folge möglich, ein Vollstreckungsgericht oder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, um zu seinem Geld zu kommen. In den meisten Fällen kommt es daraufhin zu Lohn- oder Kontopfändungen. 

Autor: Paul Mehler

Der ausgebildete Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung stammt gebürtig aus dem Schwarzwald. Schon als Kind träumte er davon, im Erwachsenenleben einen Beruf am Computer zu erlernen. So kam es dann auch. Um sich körperlich fit zu halten, setzt Paul Mehler auf sein Fahrrad. Er ist fast täglich eine Stunde im Wald unterwegs, um sich mentale Pausen zu gönnen. Dann zieht es den verheirateten Familienvater aber zurück an den Rechner. Nicht nur aus beruflichen Gründen ist er eng mit der Tastatur verbunden. Als aktiver Autor mit Themenschwerpunkt Webhosting nutzt er kreative Momente gern aus. Er ist für viele seiner Kollegen eine Inspiration, da er oft Lösungen findet, wo andere scheitern.  E-Mail: paulmehler353@gmail.com

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.

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