Donnerstag, April 25, 2024
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Weltgerichtshof soll israelische Besetzung von Westjordanland bewerten

Vereinte Nationen, 31. Dez (Reuters) – Die Vereinten Nationen fordern eine juristische Untersuchung der Besetzung des Westjordanlandes durch Israel. Die UN-Generalversammlung rief am Freitag (Zeitzone US-Ostküste) den Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf, die rechtlichen Folgen der Präsenz in den Palästinensergebieten zu bewerten. Israel hatte das Westjordanland, den Gaza-Streifen und Ost-Jerusalem im sogenannten Sechstagekrieg 1967 erobert. 2005 zog es seine Truppen aus dem Gazastreifen ab.

Die Entscheidung für die Aufforderung an den Internationalen Gerichtshof fiel mit 87 Ja-Stimmen. Israel, die USA und weitere 24 Staaten stimmten dagegen, 53 enthielten sich. Das Richtergremium in den Niederlanden ist das höchste UN-Gericht, das für Konflikte zwischen Staaten zuständig ist. Die Urteile des sogenanten Weltgerichtshofs sind bindend, allerdings hat er nicht die Macht, sie auch durchzusetzen.

„Kein internationales Gremium kann entscheiden, dass das jüdische Volk Besatzer in seiner eigenen Heimat ist“, sagte Israels UN-Botschafter Gilad Erdan vor der Abstimmung. Er bezeichnete die Vereinten Nationen als moralisch bankrott und politisiert. Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs seien völlig illegitim. Der Vertreter der Palä#stinenser bei den UN, Rijad Mansur, erklärte vor der UN-Vollversammlung: „Wir vertrauen darauf, dass Sie (…) an internationales Recht und Frieden glauben.“ Er rief dazu auf, sich an die Einschätzung des Gerichtshofs zu halten und sich gegen die israelische Regierung zu stellen.

Am Donnerstag war die neue israelische Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vereidigt worden. Zu seinen Koalitionspartner gehören religiöse Fundamentalisten und Ultra-Nationalisten, die eine Ausweitung des israelischen Territoriums ins Westjordanland fordern.

Weltgerichtshof soll israelische Besetzung von Westjordanland bewerten

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Hermann Traub auf Pixabay

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