Zürich, 23. Mrz – Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre Entscheidung, im Zusammenhang mit der Not-Übernahme der Credit Suisse bestimmte Anleihen der Großbank vollständig abzuschreiben, verteidigt. „Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente sehen vertraglich vor, dass sie im Falle eines Trigger-Ereignisses (Viability Event), insbesondere bei der Gewährung außerordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Diese Bedingung sei mit der Inanspruchnahme außerordentlicher Liquiditätshilfe-Darlehen mit einer Ausfallgarantie des Bundes am 19. März erfüllt.
Zudem sei die Finma durch die Notverordnung der Regierung über Bundesgarantien für Liquiditätshilfe-Darlehen ermächtigt, die Abschreibung von Kernkapital anzuordnen, erklärte die Behörde.
Die schwer angeschlagene Credit Suisse flüchtete sich am Wochenende in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion in die Arme der UBS. Der größere Rivale ließ sich auf Druck von Notenbanken, Regulierungsbehörden und der Schweizer Regierung auf eine drei Milliarden Franken schwere Übernahme ein. Im Zuge der Übernahme verfügte die Finma, dass AT1-Anleihen von 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden. Die beiden Geldhäuser könnten im Rahmen ihres Zusammenschlusses auf Hilfen von Staat und SNB von bis zu rund 260 Milliarden Franken zugreifen.
Vollständige Abschreibung von CS-Anleihen ist rechtens
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay
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