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Viele offene Fragen – Stand der Impfpflicht-Debatte

Berlin, 10. Feb (Reuters) – Derzeit wird angesichts einer zu niedrigen Impfquote über die Einführung einer allgemeinem Impfpflicht in der Corona-Pandemie diskutiert. Dabei überlagern sich die Debatten über eine einrichtungsbezogene und eine allgemeine Impfpflicht. Ein Überblick:

WIRD DIE IMPFPFLICHT IN PFLEGEHEIMEN UMGESETZT?

Die einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist bereits beschlossenes Gesetz und tritt Mitte März in Kraft. Dann muss das Personal in Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen geimpft sein. Für Verwirrung sorgt vor allem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der wegen rechtlicher Unklarheiten eine Umsetzung des Gesetzes im Freistaat zunächst ablehnte.

Sein Gesundheitsminister Klaus Holetschek (ebenfalls CSU) ruderte zurück. Der Bund betont, dass die Länder dafür zu sorgen haben, dass das gemeinsam beschlossene Gesetz in Kraft tritt und befolgt wird.

Das Bundesgesundheits- und das Arbeitsministerium erarbeiten derzeit Handreichungen für die Länder und die Einrichtungen, wie sie mit Personal umgehen können, das sich nicht impfen lassen will. Dabei seien Fragen wie die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte nicht geklärt, bemängelte auch der DGB.

Die Bundesregierung betont aber, dass von Bundesseite keine weiteren gesetzlichen Anpassungen nötig seien. Es gebe einen Ermessenspielraum für die Einrichtungen, Gesundheitsämter und Landesregierungen.

Impfpflicht

WELCHE GESETZENTWÜRFE LIEGEN VOR?

Fertig ist derzeit nur der Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht, den unter anderem Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) zusammen mit Politikern anderer Parteien vorgelegt hat. Da sie das Vorhaben ablehnen, brauchen sie keinen Gesetzentwurf ausarbeiten.

Der maßgeblich vom SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese miterarbeitete Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren liegt noch nicht vor. Er soll aber spätestens Anfang kommender Woche fertig sein.

Noch offen ist, wann der Antrag des FDP-Politikers Andrew Ullmann und anderer Parlamentarier fertig sein wird. Dieser sieht eine Impfpflicht nur für Personen über 50 Jahre vor.

Juristischer Knackpunkt ist derzeit noch die vorgeschlagene verpflichtende Beratung vor einer Impfung. Der Gesundheitsminister hat hierzu noch keine Formulierungshilfe vorgelegt.

Unklar blieb am Donnerstag, ob die Union wie angekündigt einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird.

WANN WIRD IM BUNDESTAG BERATEN?

Eigentlich sollen die Gesetzentwürfe so eingebracht werden, dass kommende Woche eine erste Lesung im Bundestag möglich ist. Es sei aber nicht mehr realistisch, dass bis Anfang kommender Woche wirklich alle Gruppenanträge vorliegen, heißt es in der Ampel-Koalition. Deshalb wird eine Entscheidung nötig sein, ob man ohne Rücksicht auf ausbleibende Gesetzentwürfe die Debatte startet.

In Parlamentskreisen wird betont, dass es keinen Unterschied mache, ob man in der einzigen Sitzungs-Woche im Februar mit den Beratungen beginnt – oder die beiden März-Wochen dafür nutzt. „Eine Verzögerung des Gesetzes droht in keinem Fall“, heißt es in Ampel-Kreisen. Wird sie von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, könnte eine allgemeine Impfpflicht mit einer Übergangsphase dann Mitte Juni in Kraft treten. 

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