Dienstag, Dezember 9, 2025
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Verfassungsrichter fragen nach Kontrolle der EU-Gelder für Corona-Hilfen

Karlsruhe, 27. Jul (Reuters) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich am zweiten Verhandlungstag über den Corona-Wiederaufbaufonds der EU intensiv mit der Kontrolle des Fonds befasst. Dazu wurde Clemens Ladenburger vom Juristischen Dienst der EU-Kommission befragt. Bundesverfassungsrichter Peter Müller wollte wissen, wie kontrolliert werden könne, dass nicht weitere EU-Kredite aufgenommen werden, um auch bei anderen wirtschaftlichen Notlagen einzugreifen. Verfassungsrichterin Christine Langenfeld fragte, wie ein Verschiebebahnhof verhindert werden könne. Sie befürchtete, dass EU-Mitgliedsländer notwendige Investitionen nicht aus ihrem Haushalt finanzieren, sondern dazu auf den Fonds zurückgreifen könnten.

Ladenburger betonte in seiner eineinhalbständigen Befragung, dass die Kreditaufnahme nach den EU-Verträgen nur in wirtschaftlichen Notsituationen erlaubt sei. Andernfalls müssten die EU-Verträge geändert werden. Die Kontrolle sieht Ladenburger dadurch gesichert, dass nur nach Vorlage eines genauen Investitionsprogramms ausgezahlt wird. Die Reformfortschritte würden kontrolliert, bei Rückschritten werde Geld zurückgefordert. Das Geld dürfe also nicht zur Sanierung des nationalen Haushalts verwendet werden, sondern nur in Investitionen fließen.

Bereits am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, zeichnete sich ab, dass die Karlsruher Verfassungsrichter in der EU-Schuldenaufnahme allein noch keine offensichtliche Überschreitung der Kompetenzen sehen. Die EU-Verträge erlaubten grundsätzlich in wirtschaftlichen Notlagen zweckgebundene Finanzhilfen. 

Es geht um insgesamt 750 Milliarden Euro, die die Kommission als Kredite aufnimmt, um die Bewältigung der Corona-Krise zu finanzieren. Die Mitgliedsstaaten sollen Gelder teils als Zuschuss, teils als rückzahlbare Kredite erhalten. Diese sollen in Klimaschutz, Digitalisierung und Reformen investiert werden. Es ist das erste Mal, dass die EU Kredite aufnimmt, für die die Mitgliedsstaaten bei Zahlungsausfällen haften. Der Bundestag stimmte dem Programm im März 2021 mit Zweidrittelmehrheit zu. Dagegen legten über 2000 Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde ein. Das Urteil des Zweiten Senats wird in einigen Monaten erwartet.

Verfassungsrichter fragen nach Kontrolle der EU-Gelder für Corona-Hilfen

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Titelfoto: Symbolfoto

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