19. Apr – Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gebäude-Energiegesetz (GEG) zum Austausch von Öl- und Gasheizungen beschlossen. Ab dem nächsten Jahr müssen mit wenigen Ausnahmen neue Anlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, um die Klimaziele zu schaffen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
DIE AUSGANGSLAGE
Derzeit heizt von den 41 Millionen Haushalten fast jeder zweite mit Erdgas. Heizöl wärmt 25 Prozent der Wohnungen und Fernwärme gut 14 Prozent. Etwa 750.000 Heizungen in Bestandsgebäuden werden jedes Jahr ausgetauscht, ein Drittel davon wegen Defekten.
Dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie zufolge wurden 2022 insgesamt knapp eine Million Heizungen neu installiert. 236.000 davon waren Wärmepumpen, die mit Strom betrieben werden, was einem Zuwachs von 53 Prozent entspricht. Zwei Drittel aller verkauften Heizungen würden aber weiterhin mit Gas oder Öl befeuert.
WER MUSS DIE NEUEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN?
Die Pflicht gilt zunächst für Heizungen in allen Neubauten. Dazu greift sie beim Austausch defekter Geräte in Bestandsbauten. Reparaturen von Öl- und Gasheizungen sind aber weiter möglich. Grundsätzlich galt schon bisher für fast alle Anlagen, dass sie nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. 2045 darf kein Gas oder Öl mehr verbrannt werden.
WELCHE HEIZUNGEN WERDEN KÜNFTIG EINGEBAUT?
Generell gilt Technologieoffenheit, sofern die 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllt werden. Die Regierung setzt aber faktisch auf die Wärmepumpe, die mit Strom betrieben wird und einen weit effizienteren Energieeinsatz als Öl oder Gas hat. 500.000 Stück sollen zunächst pro Jahr verbaut werden.
Darüberhinaus wird aber auch Solarthermie, die Stromheizung, Wasserstoff oder auch der Anschluss an das Fern- oder Nahwärmenetz akzeptiert. Für die Umstellung dieser auf klimafreundliche Wärme-Erzeugung sind die Kommunen verantwortlich, die dafür Pläne vorlegen müssen.
Biomethan oder Holzpellet-Heizungen sind nur beim Austausch, nicht aber in Neubauten möglich. Ein Kamin wird mit zehn Prozentpunkten bei der Erneuerbaren-Quote angerechnet.
WELCHE AUSNAHMEN- UND HÄRTEFALLREGELN SIND VORGESEHEN?
Von der Austauschpflicht ausgenommen werden arme Eigentümer, die Sozialtransfers empfangen. Zudem gilt dies für 80jährige und ältere Eigentümer, sofern ihr Gebäude nicht mehr als sechs Wohnungen hat. Zudem werden Übergangsfristen gerade bei Defekten eingeräumt: So kann noch eine Ersatz-Gasheizung eingebaut werden, wenn spätestens nach drei Jahren etwa eine Wärmepumpe dazukommt.
Wer Aussicht auf Anschluss an ein kommunales Wärmenetz hat, darf zehn Jahre noch eine Gas- oder Öl-Heizung nutzen. Sollte eine Umstellung des Netzes auf Wasserstoff geplant sein, kann er eine Gas-Heizung nutzen, wo er aber ab 2030 zumindest zur Hälfte Biomethan oder Wasserstoff einsetzen muss, Ab 2035 muss es mindestens 65 Prozent Wasserstoff sein.
Längere Übergangsfristen gib es zudem für den Austausch von Gas-Etagenheizungen. Ausnahmen greifen zudem für denkmalgeschützte Gebäude.
WELCHE FÖRDERUNG GIBT ES?
Grundsätzlich gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent auf Einbaukosten für eine Heizung, die die Anforderungen erfüllt. Zusätzlich gibt es einen Klima-Bonus für bestimmte Fälle: 20 Prozent werden gezahlt, wer bestimmte Sozialleistungen erhält.
Ein Bonus ebenfalls von 20 Prozent wird gezahlt, wenn Heizungen älter als 30 Jahre sind und dort vor 2002 Personen gewohnt haben oder über 80 Jahre sind.
Ein weiterer Bonus von zehn Prozent ist möglich, wenn der Eigentümer die Anforderungen des Gesetzes übererfüllt und beispielsweise mehr als fünf Jahre vor der Austauschpflicht handelt. Die Auszahlung der Boni soll aber so gestaffelt werden, dass zunächst die ältesten Anlagen getauscht werden.
Ein dritter Bonus von zehn Prozent kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Heizung (jünger als 30 Jahre) kaputt geht und sie durch eine ersetzt wird, die die 65-Prozent-Vorgabe übererfüllt.
Ohnehin gefördert wird die Dämmung von Gebäuden. Außerdem werden verbilligte Kredite für den Austausch angeboten.
Stichwort: Die wichtigsten Regelungen im Heizungs-Gesetz
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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