Zürich, 10. Mrz – Die Schweizer Regierung lehnt die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion an Drittstaaten weiterhin ab. Der Entschluss stütze sich auf das Kriegsmaterialgesetz und die lange humanitäre Tradition der Schweiz als neutraler Staat, wie die Regierung am Freitag nach einer entsprechenden Beratung mitteilte. Kürzlich hatte auch das Parlament gegen Vorschläge gestimmt, die die Weitergabe von Waffen, die sich bereits im Ausland befinden, vorsahen. Mit ihrer engen Regelauslegung hat sich die Schweiz angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine wiederholt Kritik Deutschlands und anderer europäischer Länder eingehandelt.
Staaten mit Waffen Schweizer Ursprungs in ihren Beständen dürfen diese nur mit Zustimmung der Regierung in Bern an Dritte weitergeben. Eine Genehmigung dafür wird allerdings fast immer verweigert. So wurde Dänemark die Ausfuhr von Schützenpanzern aus Schweizer Produktion an die Ukraine ebenso untersagt wie Deutschland die Lieferung von Munition für den deutschen Flugabwehrpanzer Gepard an Kiew.
Das Neutralitätsrecht, das auf die Jahre 1907 und 1815 zurückgeht, untersagt es der Schweiz, eine Kriegspartei zu bevorzugen. Zudem verbietet das Kriegsmaterialiengesetz die Ausfuhr von Waffen an Länder, die in einen bewaffneten internationalen Konflikt verwickelt sind. Zu den Rüstungskonzernen, die in der Schweiz produzieren, gehören unter anderem die deutsche Rheinmetall.
Schweiz verbietet Weitergabe von Waffen an die Ukraine
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von tung256 auf Pixabay
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