Berlin, 25. Aug – Der Expertenrat für Klimafragen hat den Klimaplan von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) als völlig unzureichend zurückgewiesen. Sein Sofortprogramm sei „schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch“, stellten die Experten am Donnerstag fest, die im gesetzlichen Auftrag des Bundes die Klimaprogramme prüfen. Die Pläne von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) könnten ebenfalls die Ziele im Gebäudesektor nicht sicherstellen.
Deren Programm könne aber immerhin einen substanziellen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten. Umweltverbände reagierten empört: Die Umwelthilfe nannte Wissings Plan klar gesetzwidrig und kündigte Klage an. Die Klima-Allianz warf der Regierung Arbeitsverweigerung vor und rief Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Eingreifen auf. Klimaminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem Signal der Experten: „Wir sind in der Pflicht, noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen.“
Nach dem Klimaschutzgesetz haben alle Sektoren wie Energie, Industrie, Landwirtschaft, Gebäude und Verkehr klare, jahresscharfe Vorgaben für ihren maximalen Ausstoß an Treibhausgasen. 2021 verfehlten Gebäude und Verkehr diese. Laut Gesetz mussten Wissing und Geywitz Sofortprogramme vorlegen, um wieder auf Kurs zu kommen. Der unabhängige Expertenrat überprüfte diese mit dem jetzt vorgelegten Gutachten noch einmal. Bis 2030 ist Deutschland verpflichtet, seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 65 Prozent zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lag man bei rund 39 Prozent.
Die Experten bemängelten bei Wissings Vorhaben, dass dessen Pläne allenfalls die Verfehlungen von 2021 aufholen könnten. Die Vorgaben für 2022 und folgende Jahre sind dem Gesetz zufolge aber immer anspruchsvoller. Sie könnten mit dem Programm keinesfalls erreicht werden. Die Experten prüften seine Vorschläge daher gar nicht mehr vertieft. Im Gebäudesektor komme man ebenfalls in den nächsten Jahren nicht auf Kurs, möglicherweise aber ab Ende des Jahrzehnts, erklärten sie. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich“, so der Vorsitzende des Rates, Hans-Martin Henning.
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, mit dem im Juli vorgelegten Sofortprogramm könne die Zielverfehlung von 2021 in den nächsten Jahren wieder ausgeglichen werden. „Die CO2-Emissionen im Verkehrssektor lagen im Jahre 2021 um rund 3 Millionen Tonnen CO2 über dem nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zulässigen Maß.“ Die Ziele im Verkehrsbereich bis 2030 seien Gegenstand eines größeren Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, das sich derzeit in der Abstimmung befinde. Bauministerin Geywitz sagte, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen für den Gebäudebereich könnten die CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzgesetzes bis 2030 reduziert werden. Das vorgelegte Sofortprogramm erfülle die Anforderungen. Einzelne Kritikpunkte des Expertenrats müssten aber noch konkret geprüft werden.
GRÜNEN-CHEFIN WIRFT VERKEHRSMINISTER BLOCKADE VOR
Habeck verwies auf die Pläne der Ampel für ein umfassenderes Klimaschutz-Sofortprogramm: „Dabei müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen.“ Dies war bislang am Streit in der Koalition gescheitert. Habeck kündigte es für Ende September an und betonte mit Blick auf die Sektoren Bau und Verkehr, die Erkenntnisse der Experten würden dabei berücksichtigt. Grünen-Chefin Ricarda Lang verlangte ebenfalls eine Entscheidung im September. Es gebe im Verkehr viele Ansätze wie beispielsweise eine Reform des Dienstwagen-Privilegs, eine Verlängerung des 9-Euro-Ticket im Nahverkehr oder ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. „Aber was nicht geht, das ist immer nur ‚Nein‘ zu sagen“, so Lang.
Die Klima-Allianz, ein Zusammenschluss von 140 Organisationen, warf der FDP Versagen vor und forderte den Bundeskanzler zum Eingreifen auf: „Scholz darf Wissing seine Arbeitsverweigerung in Sachen Klimaschutz nicht mehr durchgehen lassen.“ Der BUND bemängelte ein unverantwortliches, klimapolitisches Versagen. Die Deutsche Umwelthilfe erklärte, die Regierung sei krachend gescheitert und handele klar gesetzeswidrig: „Da sich offensichtlich auch in dieser Bundesregierung Klimaschutz nur über die Gerichte durchsetzen lässt, ziehen wir nun vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“
Quelle: Reuters
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