Berlin, 05. Okt – Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht mit Blick auf eine drohende Überschuldung von Unternehmen durch hohe Energie- und Rohstoffpreise bis Ende nächsten Jahres lockern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf von Justizminister Marco Buschmann.
Die geplante Erleichterung, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muss, betrifft nur die Insolvenzpflicht bei Überschuldung. Unternehmen sollen in dem Fall von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn ihr Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist – statt bisher zwölf Monaten.
Offen ist, ob der Entwurf ohne Änderungen den Bundestag passiert. Aus der SPD hatte es Forderungen gegeben, die Insolvenzantragspflicht ähnlich wie in der Corona-Krise bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ganz auszusetzen.
Regierung will Insolvenzrecht bis Ende 2023 lockern
Quelle: Reuters
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