Sonntag, Mai 12, 2024
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Regierung will Arbeitsmarkt stärker für Nicht-EU-Staaten öffnen

Berlin, 21. Okt (Reuters) – Die Bundesregierung will den Arbeitsmarkt stärker für Arbeitskräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) öffnen. Dies sehen erste Eckpunkte für eine Reform des Einwanderungsrechts vor, die am Freitag zur Abstimmung in der Regierung verschickt wurden. Vorgesehen ist nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem eine sogenannte Chancenkarte, die auf der Grundlage eines Punktesystems zur Arbeitssuche in Deutschland berechtigt. 

„Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben“, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Abend. Ergänzend zur Mobilisierung der inländischen Arbeitskräfte werde „deutlich mehr Fachkräfteeinwanderung“ benötigt. Es gelte, „kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen“.

Die Eckpunkte sollen den Angaben zufolge etwa Mitte November im Kabinett beschlossen werden. Die Gesetzesbeschlüsse sollen im kommenden Jahr folgen. Laut einer vom Arbeitsministerium beauftragten Studie wächst die Fachkräftelücke zwischen Neubedarf und Angebot bis 2026 auf rund 240.000 Personen – vor allem aus demografischen Gründen. Sie fällt nach den neuesten Berechnungen aber weniger als halb so groß aus wie noch im vorigen Jahr für 2025 erwartet (540.000 Personen). Dies wird mit dem höheren Arbeitangebot etwa durch Geflüchtete und dem geringeren Wirtschaftswachstum begründet. 

AUCH JOB-MÖGLICHKEIT OHNE BERUFLICHE QUALIFIKATION GEPLANT

Die sogenannte Chancenkarte hatte Heil bereits mehrfach angekündigt, die Details waren aber offengeblieben. Zu den Auswahlkriterien können den Regierungskreisen zufolge Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören. In den Eckpunkten gehöre dies zu Regelungen, die Drittstaatsangehörigen „mit gutem Potenzial“ einen Aufenthalt zur Suche eines Job ermöglich sollten, hieß es.

Diese sogenannte Potenzial-Säule steht demnach neben Regelungen, die sich an akademischen und beruflichen Abschlüssen sowie der Berufserfahrung orientieren. So sollten für die EU-weite Blaue Karte als Arbeitserlaubnis für Hochschulabsolventen oder beruflich Qualifizierte die Mindestgehälter gesenkt werden. Die dafür erlaubten Spielräume bei der EU-Richtlinie würden ausgenutzt. Es sollten auch mehr junge Leute aus Drittstaaten für eine Ausbildung nach Deutschland kommen. Dafür werde die Vorrangprüfung bei der Einreise zur Aufnahme einer Ausbildung abgeschafft. Die Bundesagentur für Arbeit muss somit nicht mehr bescheinigen, dass kein inländischer Bewerber verdrängt wird.

Neu wäre demnach auch, dass Berufserfahrung noch stärker zur Einreise berechtigen soll. Qualifizierten Drittstaatsangehörigen solle die Erwerbszuwanderung auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses ermöglicht werden, hieß es. Wer eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie einen Berufs- oder Hochschulabschluss nachweisen könne, solle die Möglichkeit für eine Arbeit in einem nicht-reglementierten Bereich bekommen. Der Abschluss müsse nicht in Deutschland anerkannt sein. Das bedeute eine deutliche Vereinfachung.

Bei akutem Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen wird darüber hinaus sogar eine „kontingentierte und befristete Einreise (…) unabhängig von der Qualifikation“ erwogen. Dies solle eine Beschäftigung von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwölf Monaten ermöglichen. Voraussetzung dafür sei aber eine Bezahlung nach Tarif, hieß es in Regierungskreisen.

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Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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