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Niederlage für Umwelthilfe in Klimaklage gegen BMW

München, 07. Feb – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrer Klage gegen den Autobauer BMW wegen unzureichendem Klimaschutz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München wies am Dienstag die Klage der DUH ab, wonach BMW verpflichtet werden sollte, ab 2030 keine Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr zu verkaufen. Der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, derzeit seien die Ansprüche aber unbegründet, erklärte das Gericht seine Entscheidung und verwies auf die jüngsten Klimaschutzgesetze in Deutschland und in der Europäischen Union. 

Die DUH kündigte an, Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht München einzulegen. Noch sei das Klimagesetz nicht so alt, deswegen sei für das Gericht noch alles im Lot, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Sollte sich aber herausstellen, dass der Staat beim Klimaschutz versagen sollte, sei die Gemengelage eine andere. „Wir sagen, es ist jetzt schon absehbar, dass der Staat es nicht hinkriegen wird“, sagte Resch der Nachrichtenagentur Reuters. Wenn in ein paar Jahren klar werde, dass die Klimaschutzziele nicht erreicht würden, müsse wieder gehandelt werden. „Mit dem Urteil steht fest, dass unsere Klage erfolgreich sein wird, wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. 

BMW begrüßte dagegen das Urteil. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im politischen Prozess erfolgen, nicht im Gerichtssaal. „Dabei sind alle betroffenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen“, erklärte ein Sprecher. Das Unternehmen hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, wonach die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden soll.

Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich das Unternehmen unter anderem verpflichtet, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, welche das Unternehmen nach eigenen Angaben umfassend befolgt. Diese gingen dem Unterlassungsanspruch vor.

Im September war die DUH bereits mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes-Benz gescheitert. Eine ähnliche Klage unter anderem von Greenpeace gegen Volkswagen läuft noch. Die DUH und der Umweltverband Greenpeace hatten nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Jahr 2021 angekündigt, gegen die Autobauer und dem Gas- und Ölproduzent Wintershall Dea zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einen Ausstieg der Autobauer aus der Produktion von Verbrennungsmotoren bis 2030. In der EU sollen zur Umsetzung der Klimaziele ab 2035 keine Benziner und Diesel-Autos mehr zugelassen werden. 

Niederlage für Umwelthilfe in Klimaklage gegen BMW

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Steve Orlowski auf Pixabay

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