Dienstag, April 23, 2024
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Klarheit über Bürgergeldhöhe erst im September

Berlin, 20. Jul (Reuters) – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will noch in dieser Woche seinen Gesetzesvorschlag für das neue Bürgergeld auf den Weg bringen. Der SPD-Politiker stellte am Mittwoch die Eckpunkte für die größte geplante Arbeitsmarktreform der Ampel-Koalition vor, mit der die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) abgelöst und vereinfacht werden soll. Einen der unter SPD, Grünen und FDP umstrittensten Punkte, die konkrete Höhe des Bürgergeldes, ließ Heil aber offen. „Mir ist wichtig, dass wir zum 1. Januar eine angemessene Erhöhung der Regelsätze bekommen, die nicht der Inflation hinterherhinkt“, unterstrich Heil. „Wir werden die genaue Höhe festlegen im September, wenn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vorliegen.“ Die FDP lehnt bisher eine Änderung der Berechnungsformel für die Regelsätze ab.

Heil hatte im Mai eine Anhebung der monatlichen Zahlungen im Bürgergeld um 40 bis 50 Euro in Aussicht gestellt, zuletzt aber nur noch von einer „deutlichen Erhöhung“ gesprochen. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation fordern vor allem Sozialverbände höhere Zahlungen. Miet- und Heizkosten übernimmt in der Grundsicherung allerdings der Staat. 

Das zum 1. Januar 2023 geplante Bürgergeld soll laut Heil „mehr Respekt und mehr Anerkennung von Lebensleistung“ bringen: „Deshalb wird Teil dieser Reform sein, dass wir kleines Erspartes nicht mehr in Anschlag nehmen, wenn Menschen auf Bürgergeld angewiesen sind.“ So sollen in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges Leistungen gewährt werden, wenn kein „erhebliches Vermögen“ von mehr als 60.000 Euro pro Leistungsberechtigtem besteht. Zudem werden in dem Zeitraum die Kosten für die Wohnung in tatsächlicher Höhe übernommen. Bisher wird geprüft, ob die Größe der Wohnung angemessen ist. 

Geplant ist auch eine Bagatellgrenze von 50 Euro, bis zu der die Jobcenter auf Rückforderungen verzichten. Arbeitsuchende sollen sich weniger Druck ausgesetzt sehen: Statt in einer Eingliederungsvereinbarung sollen Angebote und Unterstützungsleistungen in einem „Kooperationsplan“ verankert werden. Sanktionen soll es zumindest anfangs nicht geben: In einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sollen Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein. Erst danach soll das Jobcenter bei Verletzungen des Vertrauens Mitwirkungspflichten wie eigene Bemühungen oder eine Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag verbindlich vorschreiben können. 

Klarheit über Bürgergeldhöhe erst im September

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Titelfoto: Symbolfoto

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