Samstag, April 20, 2024
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Kein russischer Oligarch hat seit Gesetzesverschärfung Vermögen offengelegt

Berlin, 09. Aug (Reuters) – Russische Oligarchen haben trotz der jüngsten Gesetzesverschärfung im Frühjahr bislang in keinem Fall ihre Vermögenswerte in Deutschland offengelegt. Es sind bisher keine entsprechenden Anzeigen bei der Bundesbank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums an den Linken-Abgeordneten Christian Görke hervorgeht. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag exklusiv vor. Sanktionierte Personen – darunter seit dem Angriff auf die Ukraine mehrere russische Oligarchen – müssen ihr Vermögen eigentlich offenlegen. Dies hatte der Gesetzgeber im Mai im ersten Teil eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen.

Der Finanzpolitiker Görke sprach deswegen von einer peinlichen Schlappe für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. „Die Anzeigepflicht ist gefloppt und muss dringend nachgeschärft werden.“ Sie müsse ausgeweitet werden auf Personen, die selbst mit Oligarchen Geschäfte machten – etwa Notare, Makler, Gebrauchtwagenhändler, Kunstvermittler und Banken. „Es reicht eben nicht, nur die Namen der Oligarchen auf die Sanktionsliste zu schreiben.“ Sie lachten darüber, während Behörden daran verzweifelten, ihr Vermögen zu ermitteln und einzufrieren. 

Laut dem Schreiben von Udo Philipp, Staatssekretär im von den Grünen geführten Wirtschaftsministerium, sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Vermögenswerte von 4,28 Milliarden Euro eingefroren. Dies sei die Summe für Deutschland aufgrund der EU-Sanktionsverordnungen, die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine Ende Februar erlassen wurden. 2,28 Milliarden Euro davon wurden der Bundesbank von inländischen Geldhäusern gemeldet. Einem Überblick zufolge kamen aber seit Ende Juni nur noch kleinere Summen hinzu. Der Großteil der von inländischen Banken gemeldeten Vermögenswerte, die eingefroren wurden, erfolgte demnach im Juni. 

Mit dem ersten Teil des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes sollte die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden intensiviert werden. So sollten sie besser an bereits anderswo vorliegende Informationen kommen. Ihre Zuständigkeiten wurden zudem erweitert. Weitergehende Maßnahmen sollen in einem zusätzlichen Gesetzgebungsverfahren ab Mitte dieses Jahres umgesetzt werden. Denn Regierungsvertretern zufolge stößt die Vermögensermittlung an Grenzen, wenn Oligarchen durch verschachtelte Unternehmenskonstruktionen ihr Vermögen verschleiern. Geplant sei deswegen vor allem eine zentrale Koordinierungsstelle. Außerdem soll es ein Register geben – für Vermögen unklarer Herkunft sowie für sanktionierte Vermögenswerte. Im Geldwäschegesetz soll eine Meldepflicht für Sanktionsverstöße ergänzt, zudem eine Hinweisgeberstelle eingerichtet werden.

Kein russischer Oligarch hat seit Gesetzesverschärfung Vermögen offengelegt

Copyright: (c) Copyright Thomson Reuters 2022

Titelfoto: Symbolfoto

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