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Kartellamt schaut Internet-Riesen auf die Finger

Update Düsseldorf, 30. Aug (Reuters) – Das Bundeskartellamt will den Wettbewerb im Internet vorantreiben und das Vorgehen von Digitalkonzernen wie Amazon oder Apple genau unter die Lupe nehmen. „In enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt arbeiten wir mit Nachdruck an Lösungen, um den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu schützen beziehungsweise wiederherzustellen“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021/22. Das Thema Digitalwirtschaft sei ein Schwerpunkt in der Tätigkeit seiner Behörde. „Schnelle Rechtsdurchsetzung ist absolut wichtig.“

Die Behörde habe bei Amazon, Alphabet/Google und Meta/Facebook eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ festgestellt. Bei Google und Meta sei dies rechtskräftig. Amazon habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Bei Apple laufe das Verfahren noch. Die Einordnung eines Unternehmens in eine solche Kategorie sei nach einem neuen Gesetz der erste Schritt, auf den dann Verbote oder konkrete Handlungsanweisungen folgen könnten.

Amazon sieht den Fall anders. „Wir stimmen der Auslegung dieser komplexen neuen Gesetzgebung durch das Bundeskartellamt nicht zu und haben Beschwerde eingelegt“, erklärte ein Sprecher. „Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline.“

Das Bundeskartellamt geht in weiteren Verfahren gegen die vier Digitalkonzerne der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen der Unternehmen untersagt werden müssen, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen beziehungsweise ihre Machtposition absichern. Allein im Fall von Google gebe es drei Verfahren, erklärte Mundt.

KRAFTSTOFFMARKT UNTER DER LUPE

Scharf im Blick hat die Behörde auch den Kraftstoffmarkt an den rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. „Wir werden weiter ganz genau hinsehen und darüber informieren, wie sich die Preise entwickeln und was passiert, wenn die Steuerermäßigung zum 1. September wegfällt.“ Zudem werde untersucht, wie die Preise auf der Raffinerie- und Großhandelsebene zustande kommen. „Bislang weiß man wenig darüber, was zwischen Rohöleinkauf und dem Verkauf an der Tankstelle eigentlich passiert.“ Im Herbst wolle das Kartellamt erste Zwischenergebnisse vorlegen.

Die Folgen der Gas-Preisexplosion sind Mundt zufolge auch beim Kartellamt ein Thema. Es meldeten sich Unternehmen, die Gasausfälle befürchteten und sich dagegen mit Kooperationen wappnen wollten. Die wollten checken, ob sie ihr Geschäftsmodell fortsetzen könnten. „Da sind wir im Gespräch mit den Unternehmen und sagen ihnen, was geht, und manchmal auch, was nicht geht.“

Kartellamt schaut Internet-Riesen auf die Finger

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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