Düsseldorf, 08. Feb (Reuters) – Im Tauziehen um den Zugang zu Zubringerflügen der Lufthansa durch Langstrecken-Passagiere Condors stellt sich das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung auf die Seite des Ferienfliegers.
Condor habe einen „kartellrechtlichen Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere“, teilte das Kartellamt am Dienstag mit.
Beide Airlines haben nun die Möglichkeit, sich beim Kartellamt zu äußern.
Lufthansa erklärte, man werde gegenüber den Wettbewerbshütern umfassend Stellung beziehen, sich aktuell dazu aber nicht öffentlich äußern.
Lufthansa hatte ein Abkommen beider Fluggesellschaften zur Beförderung von Condor-Passagieren auf Zubringerflügen gekündigt.
Diese Entscheidung hatte Lufthansa aber nach Intervention des Bundeskartellamtes zeitlich befristet bis zum 10. Mai 2022 ausgesetzt. Den Wettbewerbshütern zufolge hat Condor aber einen Anspruch auf Zugang zu den Zubringerflügen auch über diesen Zeitpunkt hinaus.
Kartellamt – Condor steht Zugang zu Zubringerflügen der Lufthansa zu
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Titelfoto und Foto: Condor
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