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Kabinett billigt Regelungen zum Kohleausstieg in NRW bis 2030

Berlin, 02. Nov – Die Bundesregierung hat das Gesetz für ein Ende der Kohlekraftwerke schon bis 2030 in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Regelungen, wonach das eigentlich geplante Enddatum 2038 gestrichen werde, sagten Regierungsvertreter. In der Energiekrise wird aber zugleich ein Weiterbetrieb von zwei Braunkohle-Meilern möglich gemacht, die eigentlich dieses Jahr abgeschaltet werden sollten. Die beiden Blöcke Neurath D und Neurath E können so bis März 2024 laufen. Im September 2023 soll entschieden werden, ob die Laufzeit noch um ein weiteres Jahr verlängert wird. Die beiden Anlagen haben eine Leistung von zusammen 1,2 Gigawatt, was etwa einem AKW entspricht.

Alle übrigen Kohle-Kraftwerke im rheinischen Revier sollen dem Gesetz und der Vereinbarung mit dem Versorger RWE zufolge bis 2030 vom Netz. Nach derzeitiger Gesetzeslage hätten sie bis 2038 laufen können. An den vorgesehenen Entschädigungszahlungen im Rahmen des bestehenden Kohle-Ausstiegsgesetzes von 2,6 Milliarden Euro soll trotz der Änderungen festgehalten werden.

Offen ist, was mit Braunkohle-Kraftwerken in Ostdeutschland geschehen soll. Für sie gilt weiter das Enddatum 2038. Die Ampel-Koalition hatte aber vereinbart, den Ausstieg in Deutschland insgesamt „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehen.

Kabinett billigt Regelungen zum Kohleausstieg in NRW bis 2030

Quelle: Reuters

Bildquelle: Bild von Benita Welter auf Pixabay

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