Freitag, März 29, 2024
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Justizministerium plant Erleichterungen im Insolvenzrecht für überschuldete Firmen

Berlin, 07. Sep – Das Bundesjustizministerium plant wegen der explodierenden Energiekosten kurzfristig Änderungen im Insolvenzrecht. „Von der Änderung werden Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind“, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. „Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.“ 

Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatten sich am Sonntag auf Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht geeinigt. Dies werde nun zügig umgesetzt, sagte der Sprecher des zuständigen Justizministeriums. 

Geplant sei eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung. „Die Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bleibt demgegenüber unberührt. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht in Betracht, wenn der Fortbestand eines Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist.“ Bei den derzeitigen Marktverhältnissen und unsicheren Entwicklungen sei eine solche Prognose jedoch auch für gesunde Unternehmen mit Schwierigkeiten verbunden. „Dieser Zeitraum soll daher auf vier Monate verkürzt werden.“ Durch diese Änderung wären überschuldete Unternehmen von der Antragspflicht wegen Überschuldung ausgenommen, wenn deren Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich sei.

Justizministerium plant Erleichterungen im Insolvenzrecht für überschuldete Firmen

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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