Karlsruhe, 19. Mai (Reuters) – Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist verfassungsgemäß. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zahlreicher Betroffener zurück. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. (AZ: 1 BvR 2649/21)
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.
Impfpflicht für Pflegepersonal verfassungsgemäß
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