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Hintergründe: Biden gegen Trump – Wie unterscheiden sich ihre Aktenaffären?

Washington, 13. Jan – Nach Ex-US-Präsident Donald Trump gerät auch dessen Nachfolger Joe Biden wegen des Funds vertraulicher Dokumente unter Druck. In beiden Fällen wurden voneinander unabhängig Sonderermittler eingesetzt. Jack Smith untersucht, ob Trump oder seine Mitarbeiter nach dem Auszug aus dem Weißen Haus Anfang 2021 zu Unrecht geheime Aufzeichnungen auf seinem Anwesen Mar-a-Lago in Florida aufbewahrten und dann versucht haben, Bundesermittlungen zu behindern. Robert Hur wiederum befasst sich damit, dass vertrauliche Unterlagen in einem früher genutzten Privatbüro sowie im Privathaus Bidens gefunden wurden, die aus dessen Zeit als Vizepräsident von Barack Obama stammen. Die Fälle sind ähnlich gelagert, aber es gibt auch einige Unterschiede. 

DIE ÄHNLICHKEITEN

Weder Trump noch Biden hätten geheimes Material aus ihren Amtszeiten in ihrem Besitz haben sollen. Per Gesetz sind US-Präsidenten und deren Stellvertreter dazu verpflichtet, bei einem Regierungswechsel während der Übergangszeit ihre Konversation und Dokumente dem Nationalarchiv zur Verwahrung zu übergeben. Es ist rechtswidrig, wissentlich oder vorsätzlich Verschlusssachen zu entfernen oder zurückzuhalten. Versäumnisse bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Sicherung solchen Materials werden als Risiko für die nationale Sicherheit gewertet, da es in die falschen Hände geraten könnte.

Biden hat erklärt, er sei überrascht gewesen, als er erfahren habe, dass geheimes Material in seinem Besitz gewesen sei. Trump hat angegeben, dass er die geheimen Dokumente freigegeben habe. Belege dafür lieferte er aber nicht und seine Anwälte haben diese Behauptung auch nicht in offiziellen Gerichtsakten aufgestellt. 

Im Fall von Biden geht es um Material aus der Zeit, als er Obamas Stellvertreter zwischen 2009 und Anfang 2017 war. Bei Trump geht es um Unterlagen aus seiner Präsidentschaft zwischen 2017 und Anfang 2021. 

DIE UNTERSCHIEDE 

Rechtsexperten verweisen auf diverse Unterschiede zwischen beiden Fällen. Was Trump angeht, so versuchte das Nationalarchiv nach Trumps Amtsende mehr als ein Jahr lang alle von ihm aufbewahrten Aufzeichnungen abzurufen – jedoch ohne Erfolg. Als Trump im Januar 2022 schließlich 15 Aktenkisten zurückgab, entdeckten Archivmitarbeiter, dass sie geheimes Material enthielten. Die Angelegenheit wurde an das Justizministerium verwiesen. Im Mai wurde die Rückgabe aller geheimen Aufzeichnungen angeordnet. Ermittler erschienen dann bei Trumps Anwesen, wo seine Anwälte weiteres Material übergaben und behaupteten, es befänden sich darüber hinaus keine weiteren Dokumente dort. 

Das stellte sich als falsch heraus. Zusätzliche vom FBI gesammelte Beweise, darunter Überwachungsaufnahmen aus Trumps Anwesen Mar-a-Lago, veranlassten Agenten, die gerichtliche Genehmigung zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbefehls am 8. August einzuholen, da Bedenken hinsichtlich einer möglichen Behinderung der Ermittlungen bestanden. Das FBI stellte weitere 13.000 Dokumente sicher, von denen etwa 100 als geheim gekennzeichnet waren. 

In Bidens Fall wurde das Justizministerium nach eigenen Angaben von den Anwälten des Präsidenten im November darüber informiert, dass sie Anfang des Monats weniger als ein Dutzend geheimer Akten in einem Schrank der Denkfabrik Penn Biden Center in der Hauptstadt Washington entdeckt hätten. Nach dem Fund durchsuchten die Anwälte auch Bidens Privathäuser in Wilmington und Rehoboth Beach im Bundesstaat Delaware fort. Dort wurden dann den Angaben nach im Dezember und diesen Januar weitere Dokumente gefunden. Alle wurden den Behörden übergeben.

RECHTLICHE KONSEQUENZEN

Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn die Aufbewahrung und Entfernung geheimer Aufzeichnungen vorsätzlich erfolgt ist. Staatsanwälte erheben in der Regel keine Anklage wegen versehentlicher Aufbewahrung geheimer Aufzeichnungen. Wenn es aber Belege für eine mögliche Behinderung der Justiz gibt, könnte das die Dinge ändern. Aus diesem Grund drohen Trump nach Auffassung von Rechtsexperten erheblich mehr juristische Konsequenzen als Biden. 

Vonseiten des Justizministeriums liegen bislang keine Äußerungen vor, die darauf hindeuten, dass Biden die Aufzeichnungen wissentlich aufbewahrt oder sich geweigert haben könnte, sie zurückzugeben. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass Biden als amtierender Präsident strafrechtlich verfolgt wird.

Hintergründe: Biden gegen Trump – Wie unterscheiden sich ihre Aktenaffären?

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Copyright [palinchak] /Depositphotos.com

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