Berlin, 27. Sep – Auch die Leiharbeitsbranche soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wieder Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten. Eine entsprechende Verordnung solle am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden und für drei Monate von Oktober bis Jahresende gelten, erfuhr Reuters am Dienstag aus Regierungskreisen. Begründet werde die Sonderregelung mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Lieferketten sowie die Versorgung mit Gas und Strom. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Kündigungen vermieden und Unternehmen gestützt werden.
Normalerweise greifen die Kurzarbeitsregelungen nicht für Leiharbeitende. Eine Ausnahme gab es aber zeitweise bereits während der Corona-Pandemie. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt, wenn Betriebe etwa wegen Produktionsausfällen Beschäftigte in eine Zwangspause schicken und damit eine Phase überbrücken, bis die Geschäfte wieder besser laufen.
Heil will Kurzarbeitergeld auch wieder bei Leiharbeit
Quelle: Reuters
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