Berlin, 13. Okt – Das Bundeswirtschaftsministerium hat laut Regierungskreisen Eckpunkte für ein Gesetz zu Rüstungsexportkontrollen erstellt. In einem Entwurf heißt es demnach, der Berücksichtigung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland werde bei Rüstungsexportentscheidungen „größeres Gewicht“ beigemessen: „Dies umfasst auch die Lage von Frauen und Mädchen sowie marginalisierten Gruppen.“ Ausfuhrgenehmigungen sollten grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn der hinreichende Verdacht bestehe, dass die auszuführenden Güter zur internen Repression verwendet werden.
Dies gelte auch für fortdauernde und systematischen Menschenrechtsverletzungen sowie zu „gender- oder minderheitenspezifischer Gewalt“ oder im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kindersoldaten.
Ausgehend vom Grundsatz der Einzelfallentscheidung sollen EU-Mitgliedstaaten, NATO-Länder und NATO-gleichgestellte Länder bei Rüstungsexportentscheidungen privilegiert werden. Der Kreis der NATO-gleichgestellten Länder soll um Südkorea, Singapur, Chile und Uruguay erweitert werden. Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in solche Länder werde grundsätzlich nicht beschränkt, heißt es in dem Entwurf. Er sieht auch einen stärkeren Opferschutz vor. Demnach sollen bei Vorliegen gewisser Bedingungen die Rechte jener gestärkt werden, die durch exportierte Rüstungsgüter an Leib und Leben zu Schaden kommen.
RECHT AUF SELBSTVERTEIDIGUNG SOLL GESTÄRKT WERDEN
Maxime der Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung bleibe die Einzelfallentscheidung. Offenbar auch mit Blick auf Staaten wie die Ukraine soll zudem ausdrücklich die Möglichkeit festgeschrieben werden, Länder in Konflikten insbesondere beim Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen: „Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Lage und Positionierung der Bundesrepublik in Bezug auf den Konflikt, bestehende Bündnisverpflichtungen und Sicherheitspartnerschaften, anderweitige außen- und sicherheitspolitische Belange sowie das Vorliegen einer völkerrechtswidrigen Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber dem Empfängerstaat.“
Laut Papier ist es zudem Ziel der Bundesregierung, die Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene zu stärken. Außerdem soll die verteidigungswirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vertieft und die Konvergenz von Entscheidungen über Ausfuhren von Rüstungsgütern gefördert werden. Die Bundesregierung setze sich deshalb für das Vorhaben einer EU-Rüstungsexportverordnung ein.
Grüne und SPD-Linke sind mit dem klaren Willen angetreten, die Waffenexporte zu reduzieren. Aber Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte jüngst ihre Sicht klargemacht, dass man sich bei europäischen Projekten auch nach lockereren Regeln der Partner zu richten habe. Im Koalitionsvertrag setzen sich die Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP für eine „restriktive Rüstungsexportpolitik“ und ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz ein. Aus Kreisen hieß es, das vom Grünen-Politiker Robert Habeck geführte Bundeswirtschaftsministerium habe die Eckpunkte für das Gesetz erarbeitet und vorgelegt und werde in Kürze die Abstimmung mit den Sicherheitsressorts der Bundesregierung einleiten.
Habeck-Ressort setzt Grundpfeiler für Rüstungsexport-Kontrollgesetz
Quelle: Reuters
Titelfoto: Copyright / Credits: Stefan Kaminski/Gruene Bundestag
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