Donnerstag, April 18, 2024
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Gaskommission will Steuerpflicht für Hilfen und Prämien zum Sparen

Update Berlin, 31. Okt – Die Gaskommission der Regierung schlägt eine Steuerpflicht für Hilfen und eine Belohnung für das Sparen des Brennstoffs vor. Ab 72.000 Euro Jahreseinkommen sollte die Unterstützung versteuert werden, heißt es in dem am Montag vorgelegten Abschlussbericht der Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Mieterverbänden. Zugleich plädierten sie für einen Bonus für Verbraucher, um das Einsparziel von 20 Prozent möglichst zu übertreffen.

Über einen Härtefonds könnten zudem zu Jahresbeginn sowohl besonders Bedürftige als auch Besitzer von Öl- und Pellet-Heizungen unterstützt werden. Offen ließ die Kommission die Frage, ob Unternehmen bei Hilfen weiter Dividenden und Boni für Führungskräfte auszahlen dürfen. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, noch diese Woche würden Eckpunkte zur Gas- und auch Strompreisbremse vorgelegt. „Wir wollen niemanden alleine lassen in dieser Situation“, sagte er.

In ihrem Zwischenbericht hatte die Kommission bereits angesichts der rasant gestiegenen Gaspreise vorgeschlagen, dass Haushalte und Gewerbe im Dezember eine Abschlagszahlung erhalten sollen und ab März 80 Prozent des Verbrauchs subventioniert werden solle. Der Preis solle hier auf zwölf Cent pro Kilowattstunden gedeckelt werden. Auch Fernwärme-Kunden sollen ähnliche Hilfe erhalten. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband könnte ein größerer Vier-Personen-Haushalt über die bisherigen Vorschläge zur Gaspreisbremse mit rund 1000 Euro im Jahr entlastet werden. 

Für die Industrie sind sieben Cent für 70 Prozent des Basisverbrauchs ab Januar vorgesehen. Die Kommissionsvorsitzende und Wirtschaftsweise Veronika Grimm nannte die Einsetzung des Gremiums einen guten Ansatz der Bundesregierung und einen Schlüssel für breite gesellschaftliche Akzeptanz der Vorschläge.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU)) mahnte zur Eile: „Damit diese Entlastungen schnell wirken können, brauchen wir nun zügig politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die Preisbremse kann nur schnell greifen, wenn sie auch schnell und praktikabel umsetzbar ist – je einfacher, desto besser.“ 

Die Wohnungswirtschaft äußerte sich ähnlich: „Wichtig ist jetzt, dass die Vorschläge der Kommission schnellstmöglich umgesetzt werden, um vor allem den Haushalten mit geringen Einkommen unter die Arme zu greifen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW, der auch in der Kommission vertreten war. „Dabei muss vor allem sichergestellt werden, dass der Bericht der ExpertInnen-Kommission und die guten Vorschläge nicht zerredet werden.“

Die Bundesregierung hat in einem ersten Schritt Vorschläge bereits im Kern übernommen. Im Dezember soll so ein Zwölftel des Jahresverbrauchs erstattet werden. Am Mittwoch soll dies im Kabinett beschlossen werden. Ab März bis Frühjahr 2024 soll dann die Preisbremse für 80 Prozent des Verbrauchs greifen. Dafür wird noch im November ein Beschluss der Regierung erwartet. Besonders aus der SPD aber auch aus den Bundesländern kommt die Forderung, Hilfen auch für Januar und Februar bereitzustellen. Die Kommission griff dies nicht auf, verwies aber auf den Härtefonds. 

HILFEN NUR BEI STANDORT- UND ARBEITSPLATZERHALT

Insgesamt hat die Regierung bis zu 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energiepreise und Stützung von Unternehmen bereitgestellt. Die Hilfen für die rund 25.000 Industrie-Unternehmen wurden in der Kommission besonders kontrovers diskutiert: Sie knüpft sie an den Erhalt der Standorte in Deutschland und den von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze bis ein Jahr nach Ende der Unterstützung. Jedes Unternehmen soll selbst entscheiden, ob es Hilfen in Anspruch nimmt. Dem Expertengremium zufolge hat das Wirtschaftsministerium inzwischen geklärt, dass die EU-Kommission diese Beihilfen mit Blick auf das Wettbewerbsrecht genehmigen werde. Daher könnte hier die Unterstützung über das verbilligte Gas-Kontingent ab Januar greifen.

Keine Einigung erzielte die Kommission in der Frage, ob Firmen bei staatlicher Unterstützung weiter Dividenden- und Boni-Zahlungen leisten dürfen. Grünen-Vizefraktionschef Andreas Audretsch plädierte für ein Verbot: „Wir brauchen Konzentration auf diejenigen, die wirklich Hilfe brauchen. Das heißt auch, dass große Unternehmen, die Unterstützung erhalten, nicht gleichzeitig hohe Dividenden ausschütten und Boni zahlen sollten“, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.

„Es ist gut, dass der Haushaltsausschuss das mit den Stimmen der Ampel-Koalition bereits so beschlossen hat.“ Der Chemiekonzern BASF hat trotz seines hohen Gas-Bedarfs bereits angekündigt, möglichst auf die Hilfen verzichten zu wollen – auch mit Hinweis auf die Dividendenfrage.

Gaskommission will Steuerpflicht für Hilfen und Prämien zum Sparen

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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