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Gas-Umlage kann nicht wie geplant greifen

Berlin, 03. Aug (Reuters) – Der Plan der Regierung für eine Gas-Umlage zur Stützung angeschlagener Versorger kommt ins Stocken. Die ab Oktober geplante Abgabe für alle Gas-Kunden kann nach Angaben von Regierungs- und Koalitionsvertretern vom Mittwoch nicht wie derzeit gedacht erhoben werden. Die Rechtslage nach dem aktuellen Energie-Sicherungsgesetz (Ensig) erlaube eine solche Umlage für Kunden mit Festpreis-Verträgen nicht. Nach ersten Schätzungen aus der Branche geht es dabei um bis zu einem Viertel aller Verträge vorwiegend mit Haushalts- und Industrie-Kunden, die auf teils mehrere Jahre festgelegte Preise oder spezielle Klauseln zu staatlichen Umlagen hätten. Als Lösung werde nun erwogen, im September das Gesetz noch einmal zu ändern, damit die Umlage ab Oktober greifen kann. Das Wirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Die Umlage soll Importeuren wie UniperUN01.DE zugute kommen, die ausgefallene Lieferungen aus Russland kurzfristig und teuer am Markt nachkaufen müssen. Wegen bestehender Verträge mit den Kunden dürfen sie die gestiegenen Preise aber bisher nicht weitergeben. Durch die Umlage sollen 90 Prozent der Extra-Kosten der Importeure auf alle Kunden weitergegeben werden, und zwar mit einem gleichen Betrag pro Kilowattstunde für jeden – unabhängig davon, wo er seinen Vertrag geschlossen hat. Für einen vierköpfigen Haushalt könnten dies Zusatzkosten von bis zu 1000 Euro bedeuten – zusätzlich zu den bereits jetzt im Vertrag mit bestimmten Fristen möglichen Preis-Erhöhungen. Die Regierung will daher für ärmere Haushalte etwa über eine Wohngeld-Reform ein Entlastungspaket schnüren.

ENTWURF STELLT DROHENDEN GASMANGEL FEST

Ziel der Umlage ist es, vor allem die Importeure und dann auch die Versorger zu stabilisieren, wie es auch im Entwurf der Umlage-Verordnung heißt, die Reuters vorliegt: „Die Entlastung der Gasimporteure von der alleinigen Tragung der finanziellen Last der Ersatzbeschaffung ist erforderlich, um ihre Insolvenz und damit ihren Ausfall in der Gaslieferkette zu verhindern.“ Die Verordnung, die Details regelt, soll trotz der rechtlichen Probleme von der Regierung beschlossen werden und könnte dann auf neuer rechtlicher Grundlage ab September in Kraft treten. Allerdings kommt die Regierung so unter großen Zeitdruck. 

Die Verordnung regelt auch, dass die Umlage für Industrie und Haushalte alle drei Monate neu angepasst wird – je nachdem wie hoch die Ersatz-Beschaffungskosten der Importeure sind. Zudem stellt die Regierung dem Entwurf zufolge erstmals eine Gas-Mangellage fest, die Voraussetzung für die Umlage ist. Danach rechnet der Bund nicht mit einer Erhöhung der stark gedrosselten Lieferungen Russlands: „Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen im Gegenteil noch weiter gedrosselt werden.“ Damit sei die Voraussetzung für die Abgabe nach dem Energie-Sicherungsgesetz erfüllt.

BRANCHENKREISE – SPEICHER-UMLAGE WOHL AB NOVEMBER 

Die genaue Höhe der Umlage für alle Verbraucher soll Mitte August veröffentlicht werden. Sie soll zwischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattstunde liegen. Derzeit kostet eine Kilowattstunde laut Vergleichsportal Verivox durchschnittlich etwa 26 Cent, vor einem Jahr waren es noch weniger als sechs Cent gewesen.

Den Kunden droht zudem ab November eine zweite Gas-Abgabe nach dem Gas-Speichergesetz. Branchenkreisen zufolge wollten die Versorger darauf zunächst wegen geringer Beträge verzichten. Eine mögliche Umlage hätte weniger als 0,5 Cent betragen, was den bürokratischen Aufwand nicht gelohnt hätte. Das kürzlich verschärfte Gas-Speichergesetz sieht jedoch höhere Füllstands-Vorgaben vor, in der Folge muss auch mehr Gas gekauft werden.

Gas-Umlage kann nicht wie geplant greifen

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Titelfoto: Symbolfoto

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