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Fragen und Antworten zur Gasumlage

15. Aug (Reuters) – Die Bundesregierung will die teuren Ersatz-Beschaffungskosten für ausgefallene russische Gas-Lieferungen auf alle Industrie- und Haushaltskunden umlegen. Die Abgabe für alle Gas-Kunden beträgt ab Oktober 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Trotz laufender Verträge und ungeachtet regulärer Anpassungsfristen soll die Umlage fällig werden, um mit dem Geld Importeure und in der Lieferkette dann auch Stadtwerke und andere Versorger zu stützen. Nach Paragraf 26 des Energie-Sicherungsgesetzes (Ensig) soll sie pro Kilowattstunde für alle gleich und damit gerecht sein. 

WIE TEUER WIRD DIE UMLAGE?

Für einen vierköpfigen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet sie etwa 480 Euro Mehrkosten. Bei einem Zwei-Personenhaushalt ist grob mit der Hälfte zu rechnen – abhängig auch von Sanierungszustand der Wohnung und Wohnfläche. Dazu kommt eigentlich noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Die will die Regierung mit Erlaubnis der EU aber nicht erheben oder andernfalls auf anderem Wege zurückgeben. 

Tragen müssen die Kunden aber zudem die regulären Preis-Erhöhungen unter Einhaltung der Fristen. Zum Vergleich: Neue Gas-Kunden müssen derzeit etwa 28 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Vor einem Jahr lagen die Kosten noch unter 6 Cent. Etwa die Hälfte der deutschen Haushalte heizt mit Gas. Aber auch viele Industriebetriebe sind auf den Brennstoff angewiesen.

Gasumlage Fragen

KOMMT NOCH MEHR AUF GASKUNDEN ZU?

Ja, am Donnerstag soll die Umlage zur Deckung der Kosten der Speicherbefüllung bekannt gegeben werden. Zudem wird die Höhe zweier regulärer und jedes Jahr fälliger Abgaben berechnet. Alle zusammen werden aber nach Branchenschätzungen weit weniger als einen Cent pro Kilowattstunden ausmachen.

WANN SOLL DIE GAS-UMLAGE GREIFEN?

Laut Verordnung wird sie ab Oktober für die Zeit bis 1. April 2024 erhoben. Rechnungen werden Kunden voraussichtlich ab Ende November bekommen. Die Höhe der Umlage ist zunächst für drei Monate kalkuliert. Sie kann dann alle drei Monate erhöht oder gesenkt werden – je nach neuer Berechnung der anfallenden Ersatz-Beschaffungskosten. Die erste Änderung könnte also ab Januar kommen.

WIE WURDE DIE UMLAGE BERECHNET?

Grundlage sind zum einen die anfallenden Ersatz-Beschaffungskosten für das Gas, das Russland trotz Lieferverträgen nicht nach Deutschland pumpt. Es gilt der Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024. Von dieser Summe werden 90 Prozent angesetzt, zehn Prozent bleiben also erstmal bei den Importeuren. Davon abgezogen werden die Kosten, die aufgrund bestehender, meist langfristiger Einkauf-Verträge ohnehin angefallen wären und die sich in den Kundenverträgen widerspiegeln. Berücksichtigt werden hier als Basis nur Lieferverträge, die vor Mai 2022 geschlossen wurden. RWERWEG.DE und ShellSHEL.L als Importeure mit geringerem Volumen haben auf eine Erstattung der Mehrkosten verzichtet, sie flossen nicht in die Umlage ein.

Der verbleibende Betrag wird auf alle Kilowattstunden aller Kunden aufgeteilt. Angenommen, die Ersatz-Beschaffungskosten blieben über die Zeit gleich, würde die Umlage sinken. Grund ist, dass immer wenn Gas-Verträge auslaufen oder Preise zu einem bestimmten Termin ohnehin regulär erhöht werden können, dann die Lücke zu den Ersatz-Beschaffungskosten schrumpft.

BIN ICH DURCH FESTPREIS-KLAUSELN VOR DER UMLAGE GESCHÜTZT?

Ziel der Regierung ist, dass alle Kunden egal bei welchem Versorger und mit welchem Vertrag die Umlage zahlen müssen – auch wenn etwa ein Versorger gar kein Gas aus Russland bezieht. Dies sieht sie als gerecht gegenüber allen übrigen Kunden und Versorgern und Stadtwerken an.

Doch rechtlich steht dies Regierungskreisen zufolge trotz des kürzlich reformierten Energie-Sicherungsgesetzes (Ensig) auf tönernen Füßen. Festpreis-Regelungen und andere spezielle Klauseln machen Schätzungen zufolge bis zu einem Viertel der Verträge aus. Unklar ist zudem, ob die Millionen Fernwärme-Kunden mit der Umlage belastet werden können, wenn die Wärme mit Gas erzeugt wird. Würden alle diese Gruppen ausgenommen, müssten andere eigentlich umso mehr zahlen und die Stoßrichtung des Vorhabens liefe ins Leere.

WAS KANN DIE REGIERUNG JETZT TUN?

Es wird erwogen, dass Ensig nochmal im Eil-Verfahren im September zu ändern und damit eine sichere rechtliche Basis für eine Umlage auf alle Kunden zu schaffen.

WÄREN DAMIT DIE PROBLEME GELÖST?

Wohl nicht, denn es stellt sich die Zeitfrage. Versorger sind verpflichtet ihre Kunden mit sechswöchiger Frist über die Umlage zu informieren. Dies gilt nach Veröffentlichung der Höhe am 15. August als gerade noch machbar. Nach derzeitigem Stand würde die Umlage aber so ermittelt als ob sie ab Oktober für sämtliche Kunden greifen würde – dafür fehlt eben aber eigentlich die Rechtsgrundlage. Stadtwerke und Versorger müssten daher die Briefe an solche Kunden mit Hinweis auf geplante Gesetzesänderungen verschicken. Auch dieses gilt aber als rechtlich unsicher.

Der Stadtwerkeverband VKU hatte das Vorhaben daher „Murks“ genannt und auch der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) ist verärgert. Dies haben sie in einem Brief an die Energie-Experten des Bundestags zum Ausdruck gebracht.

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Foto: Symbolfoto

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