Luxemburg, 16. Feb (Reuters) – Der Europäische Gerichtshof hat einen Einspruch Ungarns und Polens im Streit über die Rechtsstaatlichkeit zurückgewiesen. Dies erklärte das Luxemburger Gericht am Mittwoch. Demnach kann die EU-Kommission Mittel für Mitgliedstaaten einbehalten, wenn Verstöße gegen demokratische Rechte und Freiheiten vorliegen. Ungarn und Polen liegen seit langem mit der EU-Kommission überkreuz wegen des Umgangs der Regierungen mit der Justiz, aber auch den Medien und den Wissenschaften.
EuGH weist Beschwerden von Ungarn und Polen im Rechtsstaatlichkeitstreit zurück
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