Samstag, Mai 11, 2024
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EuGH-Generalanwalt – Uefa darf „Super League“ sanktionieren

Überschrift – Abtrünnige „Super League“-Klubs vor Niederlage beim EuGH

Brüssel/München, 15. Dez – Den abtrünnigen Befürwortern einer Fußball-„Super League“ droht eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach dem Schlussantrag von Generalanwalt Athanasios Rantos vom Donnerstag dürfen die internationalen Fußballverbände Uefa und Fifa Vereine und Spieler von ihren Wettbewerben ausschließen, wenn sie an einer konkurrierenden „Super League“ teilnehmen. Das läuft aber den Plänen der Spitzenklubs Real Madrid, FC Barcelona und Juventus TurinJUVE.MI zuwider, die das „Super League“-Projekt forciert haben, aber weiter in den nationalen Top-Ligen spielen wollen. Sie hatten vor dem Handelsgericht in Madrid geklagt, das den EuGH angerufen hatte. Das Luxemburger Gericht folgt in den meisten Fällen den Anträgen des Generalanwalts. Ein Urteil wird im März erwartet.

Ein erster Anlauf zu einer „Super League“ war am Widerstand der Fußballverbände, aber auch aus der Politik gescheitert. Sie sollte eine Alternative zur „Champions League“ des europäischen Fußballverbands Uefa sein und den teils hoch verschuldeten Vereinen Milliardenerlöse sichern. Von anfangs zwölf Klubs, davon sechs aus der englischen Premier League, zogen sich neun binnen kurzem wieder aus dem Projekt zurück. Die beiden deutschen Spitzenklubs Bayern München und Borussia DortmundBVB.DE hatten sich von Anfang an geweigert mitzumachen. Unter der Ägide des früheren RTLBTGGg.FAUDK.LU-Chefs Bernd Reichart sollte ein neuer Anlauf gestartet werden. Die Uefa, die die „Champions League“ gerade reformiert, um die Erlös zu steigern, sperrt sich aber weiterhin gegen die Pläne.

Das Monopol der Uefa bei der Organisation internationaler Fußballwettbewerbe sei mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar, erklärte der Generalanwalt in seinem Schlussantrag. Die EU habe bewusst eine Ausnahme für den Profisport gemacht, um ein System des offenen Zugangs zu allen Wettbewerben, mit Auf- und Abstieg und finanzieller Solidarität zu erhalten. Deshalb dürften die Verbände auch mit Sanktionen drohen, wenn ein konkurrierender Wettbewerb diese Ziele gefährde. Die in einer „Super League“ engagierten Spieler dürften dann etwa auch bei Welt- und Europa-Meisterschaften nicht für ihre Nationalmannschaften antreten. Der Fall könnte auch für andere Sportarten Bedeutung haben.

UEFA: GESCHLOSSEN GEGEN ABSPALTUNGSVERSUCHE

Die Uefa und der Weltfußballverband Fifa fühlen sich durch das Votum des Generalanwalts bestätigt. Er erkenne die Rolle des Verbandes als Organisator und Regulierer europäischer Klubwettbewerbe an; hieß es in einer Mitteilung der Uefa. „Der europäische Fußball lehnt eine ‚European Super League (ESL)‘ oder ähnliche Abspaltungsversuche, welche die Funktionsweise des gesamten europäischen Sports gefährden, weiterhin geschlossen und kategorisch ab.“ Die Fifa erklärte in Zürich, der Generalanwalt habe auch das Recht des Welt-Fußballverbandes anerkannt, seine Wettbewerbe exklusiv zu vermarkten.

Die Befürworter der „Super League“ setzen nun darauf, dass die 15 EuGH-Richter zu einem anderen Schluss kommen. Immerhin habe Generalanwalt Rantos anerkannt, dass die Uefa als Monopol-Anbieter eine „besondere Verantwortung“ dafür trage, dass Dritten der Zugang zum Fußball-Markt nicht unangemessen verweigert werden könne, erklärte die Firma A22 Sports Management in Madrid, die hinter der Super League steht und als Nebenkläger auftritt. Die Uefa dürfe dabei nicht eigene Interessen verfolgen. Es müsse nach dem Votum des Generalanwalts klare Bedingungen für einen Marktzugang geben, die für alternative Anbieter auch erfüllbar seien. „Gleichwohl glauben wir, dass die 15 Richter (…) deutlich weiter gehen und den Klubs die Möglichkeit geben werden, ihr Schicksal in Europa in die eigene Hand zu nehmen“, erklärte A22-Chef Reichart.

Brüssel/München, 15. Dez – Die internationalen Fußballverbände Uefa und Fifa dürfen Teilnehmer einer geplanten konkurrierenden „Super League“ nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) von ihren eigenen Wettbewerben ausschließen. Sie könnten die „Super League“ zwar nicht verhindern, die teilnehmenden Vereine aber sanktionieren, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag von Generalanwalt Athanasios Rantos. Schließt sich der EuGH der Ansicht an, was häufig geschieht, wäre das für die Verfechter einer europäischen „Super League“ ein herber Rückschlag.

Zu ihnen gehören die spanischen Spitzenklubs Real Madrid und FC Barcelona sowie Juventus Turin aus Italien. Sie wollen eine Alternative zur „Champions League“ der Uefa schaffen, die den teils hochverschuldeten Vereinen höhere Erlöse garantieren soll. Zugleich wollen sie aber auch künftig an den nationalen Ligen teilnehmen. Eine Allianz von zwölf Vereinen – darunter sechs aus der englischen Premier League -, die hinter dem Projekt stand, war binnen kurzem am Widerstand der Verbände und der Politik zerbrochen.

Die internationalen Fußball-Spitzenverbände hatten ihnen gedroht, die Teilnehmer der „Super League“ von den nationalen Meisterschaften auszuschließen. Die dort engagierten Spieler hätten dann auch bei Welt- und Europameisterschaften nicht mehr für ihre Nationalmannschaften antreten können. Die „Super League“ hatte deshalb vor dem EuGH eine Wettbewerbsklage gegen die Uefa eingereicht.

„Die Wettbewerbsregeln der (Europäischen) Union verbieten der Fifa und der Uefa, ihren Mitgliedsverbänden oder ihren nationalen Ligen nicht, den diesen Verbänden angehörenden Vereinen Sanktionen anzudrohen, wenn sich diese Vereine an einem Projekt zur Gründung eines neuen Wettbewerbs beteiligen, das die legitimen Ziele beeinträchtigen könnte, die von diesen Verbänden verfolgt werden, deren Mitglieder sie sind“, heißt es wörtlich in dem Schlussantrag des Generalanwalts. Der EuGH orientiert sich daran meist bei seinen Entscheidungen. Ein Urteil wird im März erwartet.

EuGH-Generalanwalt – Uefa darf „Super League“ sanktionieren

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Iwan Bettschen auf Pixabay

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