Berlin, 14. Feb (Reuters) – In knapp fünf Wochen könnten nach Überlegungen in Bund und Ländern alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen auslaufen. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, heißt es in einem Reuters am Montag vorliegenden Entwurf für die Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch. Der Entwurf aus dem Kanzleramt ist nach Reuters-Informationen bisher nur mit Vertretern einiger Länder abgestimmt. Bis zum Mittwoch könne sich der Entwurf noch verändern, hieß es.
In einem ersten Schritt soll demnach der Zugang zum Einzelhandel „bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen“ sowie private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern erlaubt werden. Ab dem 4. März kämen Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken und Clubs sowie für Großveranstaltungen hinzu. Ab dem 20. März „entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ wie auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen.
MASKEN SOLLEN BLEIBEN
An „niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen“ wie dem Masken-Tragen wollen Bund und Länder aber festhalten. Der Bundestag solle die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die Länder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen könnten. Insbesondere in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen sollten weiterhin Masken getragen werden.
Der Entwurf berücksichtigt bereits die am Sonntag verbreitete Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung, wonach der Anstieg der Neuinfektionen „in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird“. Daher sei nun der Zeitpunkt gekommen, vorausschauende Öffnungsstrategien zu planen. Bund und Länder erwägen demnach einen „Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung“. In anderen Bereichen würden die Länder selbst über Öffnungsschritte entscheiden, um etwa die unterschiedlichen Impfquoten oder die Belastungen des Gesundheitssystems zu berücksichtigen.
„BETRETUNGSVERBOT BEI IMPFPFLICHT LETZTE STUFE“
Der Entwurf geht auch auf die umstritten Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein, die ab dem 16. März gilt. Die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen, heißt es im Entwurf. Ein Betretungsverbot der Einrichtungen etwa für Beschäftigte, die keinen Impfnachweis vorlegen, sei die letzte Stufe: „Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.“
Zudem soll über den Geimpften- und Genesenenstatus künftig nicht mehr das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut (RKI) entscheiden. In der Öffentlichkeit hatte für Kritik gesorgt, dass das RKI jüngst sehr kurzfristig den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt hatte.
Entwurf sieht Drei-Stufen-Plan für Corona-Lockerungen vor
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