Freitag, November 22, 2024
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Entschädigungsanspruch für Ischgl-Corona-Opfer muss neu geprüft werden

25. Jul (Reuters) – Die Opfer des ersten großen europäischen Corona-Ausbruches in Ischgl können nach einem Gerichtsurteil wieder auf eine Entschädigung durch den österreichischen Staat hoffen. Ein Urteil aus Januar 2022 sei aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montag mit. Die staatlichen Informationen zu dem Corona-Ausbruch im März seien 2020 nicht richtig und vollständig gewesen. Die Tiroler Landesregierung hatte damals mitgeteilt, dass die ersten Infizierten aus dem Skigebiet sich im Flugzeug während ihrer Rückreise angesteckt hätten. Die Landesregierung wusste jedoch, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Darin liege eine „rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe“, urteilte das OLG.

Das Erstgericht muss die Klage – die von einem deutschen Bürger gegen den österreichischen Staat erhoben wurde – nun erneut prüfen. Der Kläger vertritt den Standpunkt, seine Infektion sei auf dem „katastrophalen Missmanagements der zuständigen Behörden“ in Tirol zurückzuführen. Gefordert wird die Zahlung von Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstausfall. 

In dem für seine Partyszene bekannten Wintersportort Ischgl war es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Tausende Urlauber, darunter viele Deutsche, infizierten sich vermutlich unter anderem in überfüllten Apres-Ski-Bars. Die in ihre Heimatländer zurückgekehrten Wintersportler verbreiteten daraufhin das Virus in ganz Europa.

Entschädigungsanspruch für Ischgl-Corona-Opfer muss neu geprüft werden

Copyright: (c) Copyright Thomson Reuters 2022

Titelfoto: Symbolfoto

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