Frankfurt/Stuttgart, 12. Jul (Reuters) – Der Rechtsstreit zwischen Mercedes-Benz und dem Verbraucherverband vzbv um Schadenersatz wegen Diesel-Abgasbetrugs wird erst im kommenden Jahr fortgesetzt. Beim ersten Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) habe der Richter entschieden, den nächsten Termin für den 24. Januar anzusetzen, erklärte eine OLG-Sprecherin am Dienstag. Der Senat wolle noch ausstehende Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft dem Stuttgarter Autobauer vor, in den SUV-Modellen GLK und GLC mit dem Dieselmotor OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die auf dem Prüfstand niedrigere Schadstoffwerte vorspiegelten als im realen Straßenverkehr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für die Modelle vor drei Jahren Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Daimler, damals der Dachkonzern von Mercedes-Benz, setzte den Rückruf um, bestritt aber Manipulationen und focht den KBA-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht an. Das Verfahren läuft noch.
Knackpunkt bei dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart ist, ob die Steuerung der Abgasreinigung eine sittenwidrige Täuschung ist, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz begründet wäre. Dabei geht es dem OLG zufolge um den Online- und Füllstandsmodus der Dosierung des Mittels AdBlue, das bei Dieselautos zur Verringerung der Stickoxidemissionen zugetankt werden muss. Beanstandet wird außerdem die Steuerung des Kühlmittelthermostats. Sie hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt so dafür, dass beim gesetzlichen Prüfzyklus der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wird. Im Straßenbetrieb werde die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert überschritten. „Wir halten die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche gegen unser Unternehmen für unbegründet. Dies gilt auch für die Musterfeststellungsklage“, erklärte Mercedes-Benz.
KEIN VERGLEICH
Betroffene Verbraucher konnten sich bis Montag im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Bis zum 30. Juni hatten sich dem vzbv zufolge gut 2700 Mercedes-Besitzer registriert. Bei rund 50.000 betroffenen Fahrzeugen hatten die Verbraucherschützer zur Einreichung der Klage vor einem Jahr mit einer deutlich vierstelligen Zahl von Klägern, die sich anschließen, gerechnet. vzbv-Referent Patrick Langer erklärte, wenn in dem Verfahren die Sachlage geklärt werde, könnten die Kläger leichter an Schadenersatz herankommen. Die genaue Höhe wäre dann aber in individuellen Prozessen zu entscheiden.
Die Verbraucherschützer strebten so wie bei ihrer Diesel-Musterklage gegen VolkswagenVOWG_p.DEauch mit Daimler einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Stuttgarter Autobauer ließ sich darauf aber nicht ein. Ein OLG-Sprecher sagte, der Fall Mercedes sei mit Volkswagen nicht vergleichbar.
Gegen Mercedes wurden bundesweit schon mehr als 25.000 Schadenersatzklagen von Dieselautobesitzern vor Gerichten entschieden, die dem Unternehmen zufolge in 95 Prozent der Fälle scheiterten. Auch der BGH wies bisher alle Klagen ab mit der Begründung, es könne zwar illegale Abschalttechnik geben, es sei aber kein wissentliches, heimliches Vorgehen des Autobauers zu einer sittenwidrigen Schädigung zu erkennen. Beim EuGH ist ein vom Landgericht Ravensburg eingereichtes Verfahren anhängig, das die Voraussetzung für Schadenersatz klären soll, wenn der Autobauer nur fahrlässig gehandelt hat. Der Generalanwalt des EuGH ist der Meinung, es gebe einen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht folgt häufig der Einschätzung des Generalanwaltes.
Diesel-Musterklage gegen Mercedes – Urteil erst nächstes Jahr
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