Mittwoch, April 24, 2024
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Crowdinvesting was sich für deutsche Crowdinvestoren künftig ändert

Crowdinvesting neue EU-Verordnung: Was sich für deutsche Crowdinvestoren künftig ändert 

Als rechtliche Grundlage für Crowdinvesting dient in Deutschland aktuell häufig das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), doch ein eigenständiges Gesetz für Crowdfunding-Anbieter gab es bislang nicht. Die neue EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP) reguliert und vereinheitlicht nun das europaweite Crowdfunding und bringt neue Möglichkeiten und mehr Sicherheiten für Anleger mit sich. Was sich für deutsche Crowdinvestoren im Zuge der neuen EU-Regeln künftig ändern wird, darüber informiert Andreas Zederbauer, Vorstand von dagobertinvest, einer der führenden Immo-Crowdfunding-Plattformen im DACH-Raum. 

Der deutschen Crowdinvesting-Branche – und damit auch den Investoren – stehen weitreichende Veränderungen bevor. Denn während sich die Schwarmfinanzierung in Deutschland derzeit noch einer Querschnittsmaterie aus unterschiedlichen Gesetzen bedient, können Plattformen künftig, sofern sie die strengen Voraussetzungen dafür erfüllen, ihre Dienstleistungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung ECSP erbringen. „Der Beschluss sorgt in 27 Mitgliedsländern für einheitliche Regelungen bei Crowdfunding-Plattformen. Um die dafür notwendige Lizenz für Europa von der national zuständigen Aufsichtsbehörde zu erhalten, müssen Plattformanbieter gewisse Nachweispflichten erfüllen. Wer die Zulassung erhält, der darf seine Dienstleistungen in diesem Rahmen anbieten“, klärt Andreas Zederbauer, Vorstand der dagobertinvest AG, auf. Seine Plattform, die bisher bereits im gesamten DACH-Raum aktiv war, hat den Lizenzantrag bereits bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt. Sobald die Plattform grünes Licht von der Aufsichtsmarktbehörde erhält, darf sie ihre Dienstleistungen deutschen Crowdinvestoren innerhalb des neuen rechtlichen Rahmens anbieten. 

Bankübliche Sicherheiten für Crowdinvestoren möglich

Auch für Crowdinvestoren wird es dadurch zu Veränderungen kommen, die Zederbauer positiv bewertet. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit dem EU-Pass Darlehen ohne qualifizierten Nachrang angeboten werden können. Während die hohen Zinsen bei Crowdinvesting-Projekten für viele Anleger attraktiv sind, haben ihre Forderungen im Falle einer Insolvenz aktuell Nachrang gegenüber allen anderen Gläubigern, wie etwa der Bank. Mit der EU-Lizenz können die Plattformen künftig nun auch besicherte Darlehen und Wertpapiere, beispielsweise Anleihen und Kredite, vermitteln. „Damit wird es möglich, bankübliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Bürgschaften zu vereinbaren, was im Falle von Projektverzögerungen einen klaren Vorteil für Anleger darstellt“, ist sich Zederbauer sicher. Auch dass die Plattformen bei der Einhaltung der Lizenz durch Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die BaFin kontrolliert werden, biete Investoren mehr Sicherheit. Nach ECSP-Regulierung haben Crowdfunding-Anbieter außerdem jährlich die Ausfallquote ihrer Projekte offenzulegen. Für Anleger ist dies ein wesentliches Kriterium für die Auswahl von Plattform, Kampagne und Investmenthöhe. Bereits in der Vergangenheit hat man in Deutschland Crowdfunding-Kampagnen gesehen, bei denen Investoren Sicherheiten versprochen wurden, meist über das sogenannte Fronting Bank Modell. Den Unterschied zu den neuen Rahmenbedingungen im Zuge des EU-Passes erklärt Zederbauer folgendermaßen: „Die bisherige Konstellation mit einer Bank als zusätzlichem Player brachte oftmals vertragliche Schwierigkeiten und höhere Kosten mit sich. 

Das führt auch häufig zu Verzögerungen der Prozesse, länderübergreifend außerhalb des deutschsprachigen Raums zu arbeiten ist mit einer Fronting Bank ebenso praktisch unwirtschaftlich. Das wird nun wegfallen.“ Die zugelassene Höchstsumme von Crowdinvesting-Kampagnen wird sich im Zuge der EU-Verordnung ebenso länderübergreifend vereinheitlichen. So sind auch in Deutschland mit dem EU-Pass Schwarmfinanzierungen bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr und Emittent möglich.

Grenzüberschreitende Investments erleichtert

Aus unternehmerischer Sicht ist für Zederbauer der größte Vorteil der EU-Lizenz, dass Crowdinvesting-Kampagnen künftig viel einfacher in mehreren Ländern gestartet werden können, weil Plattformen nicht mehr von der Genehmigung jedes einzelnen Projekts im jeweiligen Land abhängig sind. Damit wird auch für deutsche Crowdinvestoren die Auswahl an potenziellen Investmentprojekten und Plattformen steigen. Vor diesem Hintergrund strebt dagobertinvest demnächst die Expansion nach Osteuropa an. „Mittelfristig werden sich hier auch Investment-Chancen für deutsche Crowdinvestoren in neuen Märkten ergeben. Das höhere Zinsniveau im osteuropäischen Raum bringt Potenzial mit sich“, so Zederbauer, der abschließend festhält: „Ich gehe davon aus, dass die Neuerungen durch die EU-Verordnung ein Game Changer für unsere Branche werden.“ 

Foto/Quelle: dagobertinvest – Andreas_Zederbauer feel image Felicitas Matern

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